Schlußwort des Verfassers

Schlusswort zur Stasi – Aktion - Rose auf der Halbinsel Mönchgut-Rügen in den Ostseebädern Göhren und Baabe

15 Jahre seit der angeblichen Wende sind inzwischen über unsere Heimat gegangen.

15 Jahre hofften wir, dass das politische Unrecht das unserern Familien Zobel Hörnlein Schmidt getan wurde, zumindest mit der Rückgabe des seit der politischen

AKTION ROSE 1 9 5 3

beschlagnahmten Eigentums der einzelnen als Wirtschaftsverbrecher zwangsausgewiesenen Familienmitglieder wenigsten behoben würde.

Aber weit gefehlt!

Das einzige Wohnhaus das ...... jemals besessen hat, wurde ihm von seiner Mutter Liselotte geb. Zobel 1952 mit Notarvertrag des Notars Hückstedt aus Bergen auf Rügen als Muttergut übertragen. Da er erst 7 Jahre alt war, wurde vom Amtsgericht Bergen durch „Bestallungsurkunde“ vom 25. Oktober 1952 die Notariatsangestellte Margarete Zoske geb. Weidemann –eine Cousine von Liselotte Hörnlein- zum Minderjährigen-Pfleger bis zum Eintritt der Volljährigkeit gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches eingesetzt, also bis zum

9. Januar 1966

Diese Eigentumsübertragung auf den ältesten Sohn wurde von Liselotte Hörnlein vorgenommen, weil sein Vater Kuno Hörnlein 1946 von den Kommunisten der Insel Rügen abgeholt und ins Internierungslager Fünfeichen bei Neubrandenburg verschleppt wurde. Dort ist er 1948 verhungert ! –mit nur 34 Jahren.

Die Neuverheiratung mit meinem Vater Hilard Schmidt stand bevor und die Kinder aus erster Ehe sollten für ihr ferneres Leben abgesichert sein, soweit das mit den gesetzlich vorgesehenen Mitteln möglich war.

Das Bürgerliche Gesetzbuch galt auf der Insel Rügen vom 1.1.1900 bis zum 31.12.1976.

Trotzdem behauptet das neu in der Bundesrepublik Deutschland 1990 geschaffene Amt für

„offene Vermögensfragen“

der Pächter F. der den Zobelhof von Liselotte Hörnlein geb. Zobel gepachtet hat, habe

„redlich das Wohnhaus des Hofes erworben“!

1965, also noch während der laufenden Minderjährigen-Pflegschaft, die das Amtsgericht oder Kreisgericht Bergen durch das Vormundschaftsgericht zu überwachen hatte.

Von Redlichkeit kann hier nach dem Ermessen des Verfassers aber keine Rede sein. Denn der Eigentümer Herbert Hörnlein war zum Zeitpunkt des angeblich „redlichen“ Kaufes durch den Pächter noch nicht volljährig.

Auch unterließ es das Amtsgericht Bergen – Vormundschaftsgericht- bis heute, 2005, die Abrechnungen der Minderjährigen-Pflegschaft vorzulegen. Schließlich kann keine Überschuldung stattgefunden haben, da

verantwortlich war, dass die Sonderbedingungen zum Schutz des Mündeleigentums von Herbert Hörnlein eingehalten wurden

zu bezahlen

Trotz dieser Vorkehrungen für den Schutz des Eigentums des damals 7-jährigen, der vom Deutschen Staat 1953 in der Stasi Aktion Rose zum

W I R T S C H A F T S V E R B R E C H E R ERKLÄRT WURDE

UND ZWANGSAUSGEWIESEN WURDE

ist das massiv in Klinker 1680 gebaute Wohnhaus des Zobelhofes mit ca. 300 qm Wohnfläche, reetgedeckt und mit 1326 qm Bauland am Selliner See im Ostseebad Baabe

im heutigen

ZEITWERT VON CA: 700.000 EURO

NOCH I M M E R VOM Pächter besetzt und beschlagnahmt. 1994 wurde das Grundbuch vom Amtsgericht Bergen einfach auf den Pächter geändert, obwohl das „Restitutionsverlangen“ also die Freigabe aus der Beschlagnahme noch immer im Amt für angeblich „offene“ Vermögensfragen bearbeitet wurde.

1999 behauptete das angeblich „rechtsstaatliche Landgericht Stralsund“ die Grundbuchänderung sei so in Ordnung, obwohl ein

ENTEIGNUNGSURTEIL GEGEN HERBERT HÖRNLEIN

als Eigentümer bis heute im Jahr 2005 gänzlich fehlt! Für mich als im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland juristisch gebildeten ehem. leitenden Bankangestellten ist das reine „RECHTSBEUGUNG“ !

Noch nach der angeblichen „Wende“ bot Liselotte Schmidt verw. Hörnlein der Pächterfamilie an, dass sie ein lebenslanges Wohnrecht für 2 Generationen kostenlos im Grundbuch eingetragen bekommen sollte, die Pächterfamilie F. lehnte dies großzügig ab. Man habe ja von der

GEMEINDE OSTSEEBAD BAABE „ REEDLICH ERWORBEN“

Auch sei man nach der „Wende“ mit dem Bürgermeister mit dem Bus in den Westen gefahren worden und habe versucht, einen Notar zu finden, der nach Bundesdeutschem Recht den Kauf des Anwesens beurkunden sollte. Aber kein westdeutscher Notar sei bereit gewesen, fremdes Eigentum zu verkaufen, wenn der Eigentümer angeblich nicht bekannt oder nicht bei der Beurkundung dabei sei.

So sei man im Ostseebad Baabe ganz glücklich gewesen, als eines Tages eine Notarin im roten Porsche vorgefahren sei und über 100 Notarverträge an einem Tag geschlossen habe!

Das ist heute

RECHT IN DEUTSCHLAND

1990 war ich nach langen Jahren nach dem Tod meines Vaters 1989 erstmals wieder mit meiner Mutter zum Heimattreffen der Rüganer in Bochum. Stets hatte beim Heimatverband Rügen ein Göhrener den Vorsitz.

Zuerst Herr Riechert vom Haus Halliger in der Carlstraße

Dann Jürgen Gager vom Hotel Seestern in der Carlstraße

1991 sollte Herbert Hörnlein vom Zobelhof in Baabe den Vorsitz übernehmen, durch die

Politischen Veränderungen löste sich der Verein auf.

Die letzte Tat des Rügener Heimatvereines war das gesamte noch in der Kasse gesammelte Geld dazu zu verwenden, eine metallene Gedenktafel für die Opfer des 2. Weltkrieges anfertigen zu lassen, diese ist heute am Kriegerdenkmal des Ostseebades Göhren auf Rügen angebracht.

1990 beim Rügentreffen waren etwa als Besucher aus den Orten:

GÖHREN 60 Personen

BAABE 4 Personen

BINZ niemand

SELLIN 3 Personen

SASSNITZ 5 Personen

Obwohl die Göhrener angeblich streitsüchtig sind, hat trotzdem auch über 37 Jahre nach der zwangsweisen Vertreibung die Dorfgemeinschaft so zusammen gehalten, dass ich zusammen mit Traudi Lardschneider damals Miteigentümerin des jetzigen Kurmittelhauses von Göhren in der Strandstraße den

STASI AKTION ROSE GESCHÄDIGTE INTERESSENKREIS MÖNCHGUT/ RÜGEN

gründen konnte. Alle Göhrener waren übereinstimmend der Meinung, wir sollten wenn möglich mit einem Wort für die Freigabe unseres seit der zwangsweisen Beschlagnahme staatlich besetzten Eigentumes sprechen.

So übernahm ich als damals selbständiger Unternehmensberater die Leitung und war froh, bald Unterstützung und Informationen aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland von den Alt - Göhrenern erhalten zu haben.

Familien aus Baabe mit einer Fischräucherei und aus Binz von 3 großen Hotels schlossen sich uns an. Über 100 Familien durfte ich so vertreten, ca. 50 Anwesen wurden zurückgefordert.

Sogar das Kanzleramt von Helmut Kohl rief mich in Türkheim (Bayern) an und bat um Informationen.

Der Hausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Dr. Fritz Ulrich Fack rief mich an, bat um Unterlagen und so fuhr ich am nächsten Morgen um 4 Uhr von Türkheim nach Frankfurt am Main, um ihm um 8.30 Uhr in den Räumen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Unterlagen – 400 fotokopierte Blätter mit den Schicksalen und Enteignungsurteilen der Rügener Aktion Rose Opfer zu übergeben.

Er hatte einen jungen Journalisten dabei, Wolfgang Stock, der eine Woche nach meinem Besuch in Frankfurt nach Rügen entsandt wurde und bald folgte eine Reihe von Veröffentlichungen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die uns bundesweit bekannt machte.

Dr. Wolfgang Stock ist inzwischen ein international anerkannter Journalist.

Eine Woche später fuhr ich mit meinem 2. Mann aus dem Interessenkreis nach Barby an der Elbe, wohin man nach den Informationen eines anderen Göhrener Bürgers in das Zentralarchiv des Grundbuchamtes der DDR alle alten Grundbücher verbracht hatte. Dies war im Februar 1991.

Dort bekamen wir –noch unbeglaubigt- die Auszüge aller unserer Anwesen, fuhren weiter über Dömitz an der Elbe, wo wir bei Freunden übernachten konnten und besuchten am 15.2.1991

In der Landeshauptstadt Schwerin

-Das Justizministerium Herrn Hampf der mir erklärte: Gegen die Familie Hörnlein liegt bis heute k e i n Enteignungsurteil vor, die Freigabe des beschlagnahmten Eigentumes in Göhren und Baabe ist eine Formsache! –

-Das Innenministerium, da das Anwesen in Göhren durch das Innenministerium der DDR beschlagnahmt war

-Die Kommunalaufsicht, da der CDU Landrat der Insel Rügen mir im Januar 1991 etwa schriftlich mitgeteilt hatte, dass man unser Eigentum jetzt zu verkaufen gedächte, um größere Investitionen durch das von der Kohl- Regierung geschaffene

„Investitionsvorranggesetz“

voranzutreiben. Diese Maßnahme würden wir wahrscheinlich als Eigentümer nicht verstehen können….

Ich leitete bei Herrn Dr. Darsow, dem Chef der Kommunalaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE GEGEN DEN LANDRAT DER CDU

VON DER INSEL RÜGEN EIN

-Das Finanzministerium mit den Herren Dr. Jank aus Hamburg abgeordnet und Herrn Klemt.

Hier sagte man uns: Wenn noch mehr Familien in der Art in der Aktion Rose verfolgt und zwangsausgewiesen wurden, ziehen wir die Aktion Rose vor und geben das Eigentum vordringlich zurück !

So konnte ich gleich nach meiner Rückkehr ein neues Rundschreiben an alle über 100 Familien absenden, aus allen Richtungen der Republik kamen die Aktion Rose Urteile im Finanzministerium in Schwerin an

und die

Aktion des CDU Landrates der Insel Rügen das Aktion Rose Eigentum zu verkaufen, wurde schon nach 2 Wochen unterbunden.

Im März erhielt ich einen Telefonanruf der nach dem Rauschen in der Leitung aus dem Osten kam:

„Wenn der Beschluss so bleibt, erschlagen wir Sie mit einer Axt, wenn Sie sich wieder nach Rügen trauen!“

Später erfuhr ich dann, dass an diesem Tage ein Treffen der Bürgermeister von Rügen beim Landrat von Rügen (CDU) stattgefunden hat, wonach alle begonnenen Verkäufe storniert und neue Verkäufe unmöglich gemacht wurden.

Ab Frühjahr hatte mich das Kanzleramt von Helmut Kohl gebeten, regelmäßig Berichte an das Kanzleramt zu schreiben, wie sich die Entwicklung auf Rügen gestalte. Ich sagte der Mitarbeiterin Frau Petra Steiner-Hoffmann: „Wir wissen doch noch gar nicht, ob wir unser Eigentum frei bekommen und in die Heimat zurück können!“ Damals war offenbar hinter den Kulissen die Entscheidung

Rückgabe vor Entschädigung schon umgesetzt.

Jahrelang habe ich die gewünschten Berichte noch an das Kanzleramt gesandt.

1992/93 besuchte meine Mutter Liselotte und mich sogar noch der Abteilungsleiter aus dem Kanzleramt Heinz Wolfgang Vogel, zuständig für die Ko-ordination zwischen dem Kanzleramt und dem Bundesfinanzministerium.

Es ging um die erneute Beschlagnahme des Saal-Ersatzbaues vom Deutschen Haus, der uns im April 1991 als Wertersatz übertragen wurde, für ca. 700 qm unterkellerte Gewerbefläche am Deutschen Haus, die 1987 vollständig abgerissen wurde (Gewerbekeller, Sääle, Küchen etc.) Der Saalersatzbau mit ca. 650 qm Fläche wurde im Mai 1991 wieder beschlagnahmt. Die Oberfinanzdirektion Rostock wollte dieses Gebäude nun offenbar anderweitig verpachten.

1992 wurde das von der OfD Rostock leer geräumte Gebäude durch Brandstiftung und Vandalismus weitgehend zerstört. Wir als unmittelbare Nachbarn waren enorm gefährdet durch dieses Feuer, wie uns der Feuerwehrkommandant von Göhren im Februar 1992 erklärte. Wir hatten gar nichts davon mitbekommen, das es im Nachbargebäude der Oberfinanzdirektion Rostock gebrannt hatte.

Sehr viele Gäste der Bundesregierung durften wir in unserem wiederaufgebauten Haus begrüßen, sogar unser Bundestagsabgeordneter der CSU aus dem Allgäu war bei uns 1996 zu Gast.

Von den rund 50 Anwesen auf Mönchgut wurden bis heute, 2005 noch nicht wieder frei gegeben:

EU 700.000,--

Beschlagnahmt durch die langjährige Pächterfamilie F. die in den Ostseebädern

Göhren und Baabe Eigentümer größerer Hotels und Pensionen ist ! Der Teufel

macht immer auf den größten Haufen!

Rose auf 5 Jahre Haft und die Einziehung des gesamten Vermögens verurteilt wurde.

Er musste 3 ½ Jahre Haft im Gefängnis Bützow-Dreibergen absitzen, wo alle Verurteilten der Aktion Rose ab 1953 einsaßen.

Verurteilt vom Bezirksgericht Rostock, Strafsenat I b , Gesch. –Nr. 1 94/53,

I Ks, 113/53 Bezirksgerichtsdirektor Schm…. als Vorsitzender, Kontrolleur Helmut L…, Rostock, Hausfrau Anna Jan……, Rostock, als Schöffin, Staatsanwalt St…., als Vertreter des Bezirksstaatsanwaltes, Protokollantin Wa…. Als Schriftführerin.

Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft:

Otto Kr…, Göhren, Thiessower Straße, Haus Franz

Heinz Br…., SED Bürgermeister des Ostseebades Göhren auf Rügen

Kurt La…, ´damals in der Untersuchungs-Haftanstalt Bergen

Am 21.05.1953 wegen Verbrechens nach Artikel 6 der Verfassung der DDR und der KRD.38 Abschnitt II, Artikel III A III (Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen und dadurch den Frieden des deutschen Volkes und der Welt gefährdet zu haben)

Bericht der Tochter: Mein Vater wurde in das berüchtigte Zuchthaus Bützow-Dreibergen inhaftiert und hier 3 ½ Jahre festgehalten.

Den übrigen Familienmitgliedern wurde bereits nach der Verhaftung meines Vaters im März durch Bürgermeister Bre… mitgeteilt, sich zum Abtransport bereits zu halten.

Glücklicherweise konnten wir noch nach Westberlin fliehen und hier die Notaufnahme beantragen.

Unser Eigentum, Haus und Grundstück wurde wahrscheinlich der Gemeinde Göhren überstellt. Erst in den siebziger Jahren haben wir erfahren das eine Familie M…er unser Anwesen von der Gemeinde Göhren zu einem Spottpreis erworben haben soll.

Sehr interessiert sind wir natürlich auch über den Verbleib der Schergen der Staatsanwaltschaft.

. Das Haus liegt gegenüber vom Mönchguter Museum Rookhus.

Ich denke, meine politische Arbeit für meine Heimat kann ich als abgeschlossen betrachten.

Unrecht gut gedeihet nicht, sagt ein altes Sprichwort. Hoffentlich ist die DDR daran kaputt gegangen und hoffentlich bekommen die Leute, die noch immer das Eigentum der politisch verfolgten Mönchguter besetzt halten, eines Tages die Quittung.

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Enteignung von 1326 qm Bauland mit 3-Familienwohnhaus auf Fl. Nr. 261 in Baabe

Wohnhaus der Familie Zobel inmitten der Hofstelle Zobel durch das angeblich rechtsstaatliche Landgericht Stralsund 1999 ist verwaltungstechnisch nicht haltbar.

Mit Vertrag vom 11.12.1964 will die Pächterfamilie das 3- Familienwohnhaus des Zobelhofes „redlich erworben haben“ in der Kenntnis, nur der Pächter der Familie Zobel zu sein. Dies wird sogar im ersatzlosen Enteignungs – Beschluss des angeblich rechtsstaatlichen Landgerichtes Stralsund von 1999 so als RE C H T behauptet.

Bald nach unserer Rückkehr nach Rügen ging ich mit einer Vollmacht meiner Mutter zum Amtsgericht Bergen auf Rügen und bat um Einsicht in die Handakte des Grundbuches, in das man das Wohnhaus –erbaut 1680- auf den Namen der Pächterfamilie F. umgeschrieben hatte.

Hier soll nach dem Arbeiterwohnungsbaugesetz der DDR gekauft worden sein.

Nun habe ich aber das Gesetzblatt der DDR, von 1954, verkündet am 12. März 1954 Nr. 27 und dies besagt eindeutig, dass es sich um NEUBAUTEN handeln muss, nicht um Hausbesetzungen und Altbauten.

§ 8

  1.  

    Für Eigenheime, deren Bau nach dieser Verordnung gefördert wird, ist, soweit vorhanden, geeignetes und aufgeschlossenes oder während der Bauzeit zur Aufschließung vorgesehenes volkseigenes Bauland zur unentgeltlichen und unbefristeten Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Eine Bauparzelle darf in der Regel nicht mehr als 500 qm groß sein.

§ 12

  1.  

    Für den Bau von Eigenheimen für Arbeiter und Angestellte nach dieser Verordnung wird dem Bauherren vom Rat des Kreises an volkseigenem Grund und Boden ein unbefristetes Nutzungsrecht verliehen, das dazu berechtigt, ein Eigenheim zu errichten und das Grundstück entsprechend den Wohnbedürfnissen zu nutzen.

  2.  

    Für das Eigenheim wird ein besonderes Grundbuchblatt angelegt. Das Eigenheim kann zu Gunsten volkseigener Kreditinstitute belastet werden. Die von der Sparkasse gewährten Darlehen werden durch Eintragung einer Hypothek an dem Eigenheim gesichert.

  3.  

    Die Verleihung des Nutzungsrechtes wird im Grundbuch des volkseigenen Grundstücks eingetragen.

  4.  

    Für die Eintragungen im Grundbuch und Kataster werden keine Gebühren erhoben.

Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft,

Berlin, 4. März 1954 Die Regierung der DDR

Ulbricht, Stellvertreter des Ministerpräsidenten Dr. Loch, dto.

Damit ist eindeutig bewiesen, das hier seitens des Landgerichtes Stralsund gegen alle gesetzlichen Regeln verstoßen wurde, um politisch Verfolgte des DDR Regimes nach der angeblichen „Wende“ als „Aktion- Rose- Opfer“ nochmals nach alter Kommunistenmethode in den Dreck zu treten.

Ersatzlos enteignet wurde meiner Mutter Liselotte Schmidt 1999 – damals war sie 86 Jahre alt und seit 80 Jahren alleiniger Eigentümer des lastenfreien Anwesens- ausschließlich das inmitten der Hofanlage belegene Flurstück 261 zu 1326 qm.

Hätte das angeblich rechtsstaatliche Landgericht Stralsund alle! Grundlagen des Nutzungsrechtes nach dem Arbeiterwohnungsbaugesetz eingehalten, hätte meiner Mutter ausschließlich die Fläche von 500 qm aus der Grundstücksfläche enteignet werden können, auf der ca. 200 qm Grundfläche das Haus steht und ca 300 qm rundherum.

Hier liegt nach meinem Rechtsempfinden eindeutig ein Rechtsbruch durch das angeblich rechtsstaatliche Landgericht Stralsund vor. Heute werden pro qm Bauland in Alt- Baabe 180,-- EU bezahlt. Für die hier in rechtswidriger Weise zusätzlich enteignete Fläche von 826 qm wäre demnach durch jede Behörde, die die Rechtswidrigkeit dieser willkürlichen Enteignung erkennt!!!!! – die Aufhebung des Schandurteiles des Landgerichtes Stralsund nach dem Bundesverwaltungsgesetz erforderlich.

Diese Courage traue ich heute im Jahr 2010 keiner Behörde in Deutschland zu, zumal auch die Umfallerpartei FDP unter dem heutigen Vorsitzenden Dr. Guido Westerwelle eine Wiedergutmachungsregelung für die Verfolgten des Kommunismus und in den Jahren 1945 bis 1949 Enteigneten Deutschen Bürgern vor der letzten Bundestagswahl 2009 versprochen hat, (Rückkauf zu 25% des heutigen Verkehrswertes), diese auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, aber von der FDP und der CDU, einschließlich der DDR- CDU nicht eingehalten wurde.

Dem geneigten Leser empfehle ich für Recherche der „Kohl`schen Bodenreform von 1990, die größte Lumperei der Deutschen Wiedervereinigungsgeschichte, zur ersatzlosen Enteignung der Eigentümer, die zwischen 1945 und 1949 in Mitteldeutschland enteignet wurden, die Internetseite www.DerRechtsstaat.de.

Das Buch von Herrn Wolfgang Schäuble, heute Bundesfinanzminister in West- und Mitteldeutschland „Der Vertrag“ ist lesenswert. Hier behauptet er doch tatsächlich, mit dem Erlös aus dem Verkauf des Eigentums der zwischen 1945 und 1949 Enteigneten Deutschen die Lasten der Deutschen Einheit bezahlen zu können.

Herr Schäuble hat sich verrechnet. Mit Unrecht kann man keinen Staat regieren auf Dauer. Helmut Kohl ist am kurzen Gedächtnis der Deutschen bei der geplanten Wiederwahl gescheitert 1998. Frau Dr. Merkel hat ihren Ziehvater Helmut Kohl bald darauf in einem ganzseitigen Zeitungsartikel in der FAZ nicht nur persönlich diffamiert. Ich stelle fest: Wer so um sich haut, ist eine Fehlbesetzung in der Deutschen Politik.

Siegfried Schmidt, Insel Rügen und Türkheim (Bayern) 2010

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Aufgeschrieben als Zusammenfassung der letzten 15 Jahre der „angeblichen“ Wende von 1990 bis 2005 durch den rügener Heimatschriftsteller Siegfried Schmidt, Mönchgut/Rügen

www.ruegenbuecher.de




Ab dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2030 habe ich mich gegenüber unserer Kirchengemeinde verpflichtet, die Nachtbeleuchtung unserer Kirche zu bezahlen. Das Original unserer Kirche ist viel schöner, als es in jedem Bild dargestellt werden kann. Dem geneigten Leser empfehle ich einen Besuch unserer Seebäder auf Mönchgut. Unsere Familie ist seit 1832 im Ostseebad Baabe ansässig.

Siegfried Schmidt, 2010

 


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