Die „Aktion Rose“ 1953 durchgeführt durch den deutschen Staat DDR

Die Planung für diese Aktion des Deutsches Staates lief bereits seit Sommer 1952. Es ging nicht nur darum, christlichen Familien das Eigentum weg zu nehmen, weil eben Christen eine eigene Meinung haben. Es ging auch nicht um den preiswerten Ostseeurlaub für die Arbeiter, denn die Ostsee war schon von je her Urlaubsziel der Bewohner aus ganz Deutschland. Und schon immer gab es Hotels, Pensionen und Privatvermieter.

Die Ideologie der DDR mit der Behauptung, die Aktion Rose habe stattgefunden, um der Arbeiterklasse einen preiswerten Urlaub an der See zu verschaffen, ist nur eine vorgeschobene Begründung. Es musste ein Grund dafür geschaffen werden, vor der Bevölkerung des Staates darzustellen, warum es in der BRD besser voranging, der Wiederaufbau nach dem Krieg im Westen zu mehr Wohlstand in der Bevölkerung führte, als in der DDR. Schuldenböcke mußten gefunden werden.

Schließlich hatte die sogenannten "Bodenreform" mit der ersatzlosen Enteignung der Industrie, der kleinen Handwerksbetriebe und der Landwirtschaft zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt.

So richtete sich die Aktion Rose nun eben gegen die Hotelbesitzer und die Hotelbetreiber und deren Pächter. Hier wurde gar kein Unterschied gemacht. Aus den Akten, die ich im Bundesarchiv Berlin, Finckensteinallee 63 zu lesen bekam, war ein Vorgang aus meinem Heimatort Göhren auf Rügen, den ich für das stümperhafte Verhalten der damaligen Verwaltung als Beispiel benennen kann.

Die Bahnhofsgaststätte am Kleinbahnbahnhof wurde beschlagnahmt, der Pächter verhaftet und enteignet. Erst nach gut einem Jahr stellten die Behörden dann fest, daß sich die Gaststätte ohnehin im Eigentum der "Reichsbahn" befand, der ohnehin die gesamte Kleinbahn auf Rügen gehörte.

So auch in der Familie Zobel. Eigentümer des Hotels Deutsches Haus R. Zobel war meine Mutter durch Erbgang, Liselotte Schmidt, 1948 verwitwete Hörnlein, 1936 geschiedene Wiemer. Trotzdem lauten Urkunden, die die Enteignung 1953 vollziehen sollten, noch immer auf Wiemer. Also 17 Jahre nach der Scheidung, 17 Jahre nach Widerannahme des Namens Zobel hatten die Behörden noch immer die längst vergangenen Namen in ihren Akten.
Auch solches hat einmal mehr bewiesen, daß die Deutsche Bürokratie wie an vielen Orten zu viel Unsinn geführt hat.

Lange geplant, am 7. Juni 1952 durch Gesetz verkündet, trat die Polizeiverordnung über die Verstärkung des Schutzes der Ostseeküste der DDR in Kraft.

Man stelle sich die damalige Politik vor. Stalin hatte den Westmächten
vorgeschlagen, Deutschland zu einem Neuralen Staat zu machen, so wie Österreich. Dafür sollte die BRD das westliche Bündnis verlassen und völlig entmilitarisiert werden. Man sah im Westen darin die einmalige Chance, Deutschland wieder zu einem Land zu machen, wenngleich Ostdeutschland endgültig Polen und der UdSSR zugeschlagen werden sollte, also gut 1/3 Deutschen Reichsgebietes.

Bundeskanzler Konrad Adenauer hat dies sicherlich in Absprache mit den Westmächten damals abgelehnt, vermutete man doch, daß die Sowjetunion dann ein leichtes Spiel haben könnte und der ganze Rest Deutschlands von den Kommunisten leichter zu beeinflussen sein würde. Die BRD lehnte diese völlige Entmilitarisierung und Neutralität und damit die Wiedervereinigung des Rumpfstaates Deutschland ab. Dies erst war der Auftakt für diverse "Aktionen", die in der DDR durchgeführt wurden.
Die Polizeiverordnung vom 7. Juni 1952 beginnt deshalb auch mit den Worten:
Die Regierung der DDR hat der Bonner Regierung und den Regierungen der Westmächte Vorschläge über die Durchführung freier gesamtdeutscher Wahlen und den baldmöglichen Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland zugeleitet. Dabei ließ sich die Regierung der DDR von dem einmütigen Willen des Volkes leiten, der auf die Erhaltung des Friedens und die Einheit Deutschlands gerichtet ist. Diese Vorschläge wurden von der Bonner Adenauer-Regierung abgelehnt, die auf Weisung der amerikanischen, englischen und französischen Besatzungsmächte den Generalkriegsvertrag unterschrieben hat, der gegen den Friedensvertrag und die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands gerichtet ist.......
Die Verstärkung der Grenzen der DDR wurde verkündet. Angeblich sollte diese Grenze dazu dienen, Spione, Schmuggler und Terroristen von der Grenze der DDR fernzuhalten.
§ 1
Zur Verstärkung des Schutzes der Ostseeküste der DDR wird entlang der Küste der DDR auf dem Lande eine etwa 5 km breite Schutzzone und auf dem Wasser eine 3 Meilenzone festgelegt.

Dies war der Anfang.
Dieser Grenzstreifen an der Küste wurde 1953 in der "Aktion Rose" geräumt um die Hoteliersfamilien zu enteignen und gleichzeitig Aktivisten der DDR umzusiedeln an die Ostsee. Die ursprünglichen Bewohner der Küste sollten in die inneren Gebiete der DDR zwangsumgesiedelt werden, was dann in der Aktion Rose auch tatsächlich geschah.
1952 begann an der Innerdeutschen Grenze von Lübeck bis Hof die "Aktion
Kornblume", ebenfalls die Deportation von Bewohnern der 5 Kilometer Grenzschutzstreifen, wie man das nannte. Zunächst ging es gegen Christen, als man festgestellt hatte, wie bequem das war, an fremdes Eigentum zu kommen, wurden diese Aktionen ausgeweitet.

So ist auch aus den Aufstellungen der Aktion Rose festzustellen, daß es der DDR Regierung zunächst um die größeren Hotels ging, die in einem Handstreich zuerst beschlagnahmt wurden, die "A" Objekte.
Die weniger wichtigen Häuser, die kleiner waren, wurden als "B" Objekte bezeichnet, so auch mein Elternhaus, das Deutsche Haus in Göhren, von den "B" Objekten als Ziffer 8 in der Liste als letztes Haus aufgeführt.
Die "C" Objekte waren dann die unbedeutenden, die man einfach nur mitnahm.

Meine Recherche beim Bundesarchiv in Berlin fand im Herbst 1996 statt, später 1997 war ich nochmals dort, bevor mein 448 Seiten umfassendes Buch "Rügen nach der Wende" 1998 fertiggestellt wurde. Es sollte ja umfassend und aufklärend werden. Im Januar 1997 konnte ich sogar die Unterlagen aus dem neu erschlossenen Material "SED Staat und Recht" in Berlin einsehen, dort bearbeitet unter dem Aktenzeichen DDR2-4175/96 Unterlagen "Aktion Rose 1953 Hotel Deutsches Haus R.Zobel, Göhren, Familie Hilard Schmidt, Liselotte Schmidt verw. Hörnlein geb. Zobel etc.

Hier sind aus dem Bestand des Generalstaatsanwaltes der DDR (DP 3) 9 Akteneinheiten überliefert. Aus Akte 3 erhielt ich eine Kopie des Urteiles gegen meinen Vater Hilard Schmidt, welches ich hier  wiedergebe:

Ds 197/53 Urteil im Namen des Volkes in der Strafsache gegen den am 14.12.1923 in Merbelsrod geborenen Kaufmann Hilard Herbert Helmuth Schmidt, wohnhaft in Göhren a. Rügen, Karl-Marx-Straße, z.Zt. in U.-Haft in Bützow-Dreibergen wegen Wirtschaftsverbrechen
hat die Strafkammer des Kreisgerichts in Bützow in der Sitzung vom 8. April 1953 an der teilgenommen haben:
Richter am Kreisgericht Sc... als Vorsitzender August K. Arbeiter, Helmuth B., Arbeiter als Schöffen, J.-angestellte S. als Schriftführerin für Recht erkannt: Der Angeklagte Hilard Schmidt wird wegen Wirtschaftsverbrechen nach § 1 Abs. 1 Ziff. 3 zu einer Zuchthausstrafe von 1 -einem- Jahr 2-zwei- Monaten verurteilt.
Das Hotel "Deutsches Haus" in Göhren sowie das Vermögen des Angeklagten wird eingezogen. Die erlittene U-Haft seit dem 17.2.1953 wird auf die erkannte Strafe voll angerechnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Gründe:
Der Angeklagte Hilard Schmidt ist 29 Jahre alt, er stammt aus einer Arbeiterfamilie und ist verheiratet mit Liselotte geb. Zobel, mit der er ein Kind im Alter von 3 Wochen hat.
...der Lebenslauf folgte....Mitglied in der SPD seit 1946, Austritt 1952 und
Eintritt 1952 in die CDU, wurde 1953 von der Bevölkerung in Sellin als Schöffe gewählt. Weiterhin ist er Kandidat des Kreistages in Putbus.....
Seit 1950 ist er im Hotel seiner jetzigen Ehefrau als Geschäftsführer tätig.
Im Jahr 1952 wurden ca. 20 bis 30 KG Zucker eingespart, welcher den Urlaubern zustand. Im Jahr 1952 wurden im Hotel 5 Schweine gehalten. Die Futtergrundlage bestand in den Abfällen der Küche während der Saison. Von einem ortsansässigen Neubauern kaufte der Angeklagte ca. 10 Zentner Futtergetreide auf. Der Preis hierfür betrug ca. DM 25,-- pro Ztr.  Bis auf 2 Zentner wurde dieses Futtergetreide an die Schweine verfüttert.
Ebenfalls im Jahr 1952 kaufte der Angeklagte für insgesamt 426,78 DM von dem Fischer Völkel in Göhren auf Rügen 4250 Heringe ohne Bezugsberechtigung auf, die er zusätzlich als Abwechslung der Speisefolge seinen Gästen verabreichte.

Nach dem o.a. Sachverhalt hat sich der Angeklagte eines gemeinschaftlichen Verbrechens nach § 1 Abs. 1 Ziff. 3 der WStVO schuldig und strafbar gemacht....
Als politisch organisierter Bürger der DDR, hätte ihm bekannt sein müssen, daß die Wahrung der Demokratischen Gesetzlichkeit strickte eingehalten werden muß.
Eine Zuchthausstrafe von einem Jahr und 2 Monaten sah deshalb das Gericht als ausreichende Sühne für die begangenen strafbaren Handlungen an.
Die Einziehung des Betriebes - Hotel "Deutsches Haus" in Göhren folgt aus § 16 Abs. 1 der WStVO, da sich die strafbaren Handlungen des Angeklagten auf diesen Betrieb beziehen.
Die Einziehung des Vermögens ist obligatorisch und folgt aus § 1 Abs. 1 der WStVO-
Die erlittene U-Haft war dem Angeklagten aus § 219 Abs. 2 StPO in voller Höhe anzurechnen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 353 StPO







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