Die Aktion Rose 1953 durchgeführt durch den deutschen Staat DDR
Die Planung für diese
Aktion des Deutsches Staates lief bereits seit Sommer 1952. Es ging
nicht nur darum, christlichen Familien das Eigentum weg zu nehmen,
weil eben Christen eine eigene Meinung haben. Es ging auch nicht um
den preiswerten Ostseeurlaub für die Arbeiter, denn die Ostsee
war schon von je her Urlaubsziel der Bewohner aus ganz Deutschland.
Und schon immer gab es Hotels, Pensionen und Privatvermieter.
Die
Ideologie der DDR mit der Behauptung, die Aktion Rose habe
stattgefunden, um der Arbeiterklasse einen preiswerten Urlaub an der
See zu verschaffen, ist nur eine vorgeschobene Begründung. Es
musste ein Grund dafür geschaffen werden, vor der Bevölkerung
des Staates darzustellen, warum es in der BRD besser voranging, der
Wiederaufbau nach dem Krieg im Westen zu mehr Wohlstand in der
Bevölkerung führte, als in der DDR. Schuldenböcke
mußten gefunden werden.
Schließlich hatte die
sogenannten "Bodenreform" mit der ersatzlosen Enteignung
der Industrie, der kleinen Handwerksbetriebe und der Landwirtschaft
zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt.
So
richtete sich die Aktion Rose nun eben gegen die Hotelbesitzer und
die Hotelbetreiber und deren Pächter. Hier wurde gar kein
Unterschied gemacht. Aus den Akten, die ich im Bundesarchiv Berlin,
Finckensteinallee 63 zu lesen bekam, war ein Vorgang aus meinem
Heimatort Göhren auf Rügen, den ich für das
stümperhafte Verhalten der damaligen Verwaltung als Beispiel
benennen kann.
Die Bahnhofsgaststätte am Kleinbahnbahnhof
wurde beschlagnahmt, der Pächter verhaftet und enteignet. Erst
nach gut einem Jahr stellten die Behörden dann fest, daß
sich die Gaststätte ohnehin im Eigentum der "Reichsbahn"
befand, der ohnehin die gesamte Kleinbahn auf Rügen gehörte.
So
auch in der Familie Zobel. Eigentümer des Hotels Deutsches Haus
R. Zobel war meine Mutter durch Erbgang, Liselotte Schmidt, 1948
verwitwete Hörnlein, 1936 geschiedene Wiemer. Trotzdem lauten
Urkunden, die die Enteignung 1953 vollziehen sollten, noch immer auf
Wiemer. Also 17 Jahre nach der Scheidung, 17 Jahre nach Widerannahme
des Namens Zobel hatten die Behörden noch immer die längst
vergangenen Namen in ihren Akten.
Auch solches hat einmal mehr
bewiesen, daß die Deutsche Bürokratie wie an vielen Orten
zu viel Unsinn geführt hat.
Lange geplant, am 7. Juni
1952 durch Gesetz verkündet, trat die Polizeiverordnung über
die Verstärkung des Schutzes der Ostseeküste der DDR in
Kraft.
Man stelle sich die damalige Politik vor. Stalin hatte
den Westmächten
vorgeschlagen, Deutschland zu einem Neuralen
Staat zu machen, so wie Österreich. Dafür sollte die BRD
das westliche Bündnis verlassen und völlig entmilitarisiert
werden. Man sah im Westen darin die einmalige Chance, Deutschland
wieder zu einem Land zu machen, wenngleich Ostdeutschland endgültig
Polen und der UdSSR zugeschlagen werden sollte, also gut 1/3
Deutschen Reichsgebietes.
Bundeskanzler Konrad Adenauer hat
dies sicherlich in Absprache mit den Westmächten damals
abgelehnt, vermutete man doch, daß die Sowjetunion dann ein
leichtes Spiel haben könnte und der ganze Rest Deutschlands von
den Kommunisten leichter zu beeinflussen sein würde. Die BRD
lehnte diese völlige Entmilitarisierung und Neutralität und
damit die Wiedervereinigung des Rumpfstaates Deutschland ab. Dies
erst war der Auftakt für diverse "Aktionen", die in
der DDR durchgeführt wurden.
Die Polizeiverordnung vom 7.
Juni 1952 beginnt deshalb auch mit den Worten:
Die Regierung der
DDR hat der Bonner Regierung und den Regierungen der Westmächte
Vorschläge über die Durchführung freier
gesamtdeutscher Wahlen und den baldmöglichen Abschluß
eines Friedensvertrages mit Deutschland zugeleitet. Dabei ließ
sich die Regierung der DDR von dem einmütigen Willen des Volkes
leiten, der auf die Erhaltung des Friedens und die Einheit
Deutschlands gerichtet ist. Diese Vorschläge wurden von der
Bonner Adenauer-Regierung abgelehnt, die auf Weisung der
amerikanischen, englischen und französischen Besatzungsmächte
den Generalkriegsvertrag unterschrieben hat, der gegen den
Friedensvertrag und die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands
gerichtet ist.......
Die Verstärkung der Grenzen der DDR
wurde verkündet. Angeblich sollte diese Grenze dazu dienen,
Spione, Schmuggler und Terroristen von der Grenze der DDR
fernzuhalten.
§ 1
Zur Verstärkung des Schutzes der
Ostseeküste der DDR wird entlang der Küste der DDR auf dem
Lande eine etwa 5 km breite Schutzzone und auf dem Wasser eine 3
Meilenzone festgelegt.
Dies war der Anfang.
Dieser
Grenzstreifen an der Küste wurde 1953 in der "Aktion Rose"
geräumt um die Hoteliersfamilien zu enteignen und gleichzeitig
Aktivisten der DDR umzusiedeln an die Ostsee. Die ursprünglichen
Bewohner der Küste sollten in die inneren Gebiete der DDR
zwangsumgesiedelt werden, was dann in der Aktion Rose auch
tatsächlich geschah.
1952 begann an der Innerdeutschen Grenze
von Lübeck bis Hof die "Aktion
Kornblume",
ebenfalls die Deportation von Bewohnern der 5 Kilometer
Grenzschutzstreifen, wie man das nannte. Zunächst ging es gegen
Christen, als man festgestellt hatte, wie bequem das war, an fremdes
Eigentum zu kommen, wurden diese Aktionen ausgeweitet.
So ist
auch aus den Aufstellungen der Aktion Rose festzustellen, daß
es der DDR Regierung zunächst um die größeren Hotels
ging, die in einem Handstreich zuerst beschlagnahmt wurden, die "A"
Objekte.
Die weniger wichtigen Häuser, die kleiner waren,
wurden als "B" Objekte bezeichnet, so auch mein Elternhaus,
das Deutsche Haus in Göhren, von den "B" Objekten als
Ziffer 8 in der Liste als letztes Haus aufgeführt.
Die "C"
Objekte waren dann die unbedeutenden, die man einfach nur
mitnahm.
Meine Recherche beim Bundesarchiv in Berlin fand im
Herbst 1996 statt, später 1997 war ich nochmals dort, bevor mein
448 Seiten umfassendes Buch "Rügen nach der Wende"
1998 fertiggestellt wurde. Es sollte ja umfassend und aufklärend
werden. Im Januar 1997 konnte ich sogar die Unterlagen aus dem neu
erschlossenen Material "SED Staat und Recht" in Berlin
einsehen, dort bearbeitet unter dem Aktenzeichen DDR2-4175/96
Unterlagen "Aktion Rose 1953 Hotel Deutsches Haus R.Zobel,
Göhren, Familie Hilard Schmidt, Liselotte Schmidt verw. Hörnlein
geb. Zobel etc.
Hier sind aus dem Bestand des
Generalstaatsanwaltes der DDR (DP 3) 9 Akteneinheiten überliefert.
Aus Akte 3 erhielt ich eine Kopie des Urteiles gegen meinen Vater
Hilard Schmidt, welches ich hier wiedergebe:
Ds 197/53
Urteil im Namen des Volkes in der Strafsache gegen den am 14.12.1923
in Merbelsrod geborenen Kaufmann Hilard Herbert Helmuth Schmidt,
wohnhaft in Göhren a. Rügen, Karl-Marx-Straße, z.Zt.
in U.-Haft in Bützow-Dreibergen wegen Wirtschaftsverbrechen
hat
die Strafkammer des Kreisgerichts in Bützow in der Sitzung vom
8. April 1953 an der teilgenommen haben:
Richter am Kreisgericht
Sc... als Vorsitzender August K. Arbeiter, Helmuth B., Arbeiter als
Schöffen, J.-angestellte S. als Schriftführerin für
Recht erkannt: Der Angeklagte Hilard Schmidt wird wegen
Wirtschaftsverbrechen nach § 1 Abs. 1 Ziff. 3 zu einer
Zuchthausstrafe von 1 -einem- Jahr 2-zwei- Monaten verurteilt.
Das
Hotel "Deutsches Haus" in Göhren sowie das Vermögen
des Angeklagten wird eingezogen. Die erlittene U-Haft seit dem
17.2.1953 wird auf die erkannte Strafe voll angerechnet.
Der
Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe:
Der
Angeklagte Hilard Schmidt ist 29 Jahre alt, er stammt aus einer
Arbeiterfamilie und ist verheiratet mit Liselotte geb. Zobel, mit der
er ein Kind im Alter von 3 Wochen hat.
...der Lebenslauf
folgte....Mitglied in der SPD seit 1946, Austritt 1952 und
Eintritt
1952 in die CDU, wurde 1953 von der Bevölkerung in Sellin als
Schöffe gewählt. Weiterhin ist er Kandidat des Kreistages
in Putbus.....
Seit 1950 ist er im Hotel seiner jetzigen Ehefrau
als Geschäftsführer tätig.
Im Jahr 1952 wurden ca.
20 bis 30 KG Zucker eingespart, welcher den Urlaubern zustand. Im
Jahr 1952 wurden im Hotel 5 Schweine gehalten. Die Futtergrundlage
bestand in den Abfällen der Küche während der Saison.
Von einem ortsansässigen Neubauern kaufte der Angeklagte ca. 10
Zentner Futtergetreide auf. Der Preis hierfür betrug ca. DM
25,-- pro Ztr. Bis auf 2 Zentner wurde dieses Futtergetreide an
die Schweine verfüttert.
Ebenfalls im Jahr 1952 kaufte der
Angeklagte für insgesamt 426,78 DM von dem Fischer Völkel
in Göhren auf Rügen 4250 Heringe ohne Bezugsberechtigung
auf, die er zusätzlich als Abwechslung der Speisefolge seinen
Gästen verabreichte.
Nach dem o.a. Sachverhalt hat sich
der Angeklagte eines gemeinschaftlichen Verbrechens nach § 1
Abs. 1 Ziff. 3 der WStVO schuldig und strafbar gemacht....
Als
politisch organisierter Bürger der DDR, hätte ihm bekannt
sein müssen, daß die Wahrung der Demokratischen
Gesetzlichkeit strickte eingehalten werden muß.
Eine
Zuchthausstrafe von einem Jahr und 2 Monaten sah deshalb das Gericht
als ausreichende Sühne für die begangenen strafbaren
Handlungen an.
Die Einziehung des Betriebes - Hotel "Deutsches
Haus" in Göhren folgt aus § 16 Abs. 1 der WStVO, da
sich die strafbaren Handlungen des Angeklagten auf diesen Betrieb
beziehen.
Die Einziehung des Vermögens ist obligatorisch und
folgt aus § 1 Abs. 1 der WStVO-
Die erlittene U-Haft war dem
Angeklagten aus § 219 Abs. 2 StPO in voller Höhe
anzurechnen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 353
StPO
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