Bekennende Christen-Familie Zobel auf Mönchgut/Rügen

Seit 1933 wurde die Familie Zobel vom Deutschen Staat ihres Glaubens willen verfolgt, gedemütigt und ihres Eigentumes beraubt.
Der Großvater des Verfassers, Reinhold Zobel * 1868 - 1944 war ca. 30 Jahre ehrenamtlich als 2. Bürgermeister des Ostseebades Göhren auf Rügen im Gemeinderat tätig. Außerdem hatte er ehrenhalber den Posten eines    SCHÖFFEN, also eines ehrenamtlichen Richters, der private Streitfälle schlichten sollte unter den Parteien. Konnte so geschlichtet werden, wurde das Gericht entlastet.

1933, als das Naziregime in Deutschland an die Macht kam, wurde Reinhold Zobel vor die Wahl gestellt:
Entweder, Sie werden Mitglied der NSDAP oder sie fliegen aus allen
ehrenamtlichen Posten heraus.

Da er sich als gläubiger Christ weigerte, gegen seine persönliche Meinung zu handeln und gegen seine Eingebung - schließlich hatten die Nazis schon seit 1923 für Unruhe in Deutschland gesorgt, wurde Reinhold Zobel sofort als 2. Bürgermeister von Göhren, als Gemeinderat und als Schöffe abgesetzt.

Im Hotel schleuste die NSDAP einen Mitarbeiter der GESTAPO als Kellner ein.
Schließlich - wer öffentlich sich zu seinem christlichen Glauben bekennt ist ein Risikofaktor im Staat.
Die Kirche, die öffentlichen Gottesdienste wurden weitgehend abgeschafft. Ein Pastor, der sich mit seiner Predigt zu weit aus dem Fenster lehnte und verklauselt oder offen gegen die Staatsmacht wetterte, kam ohne weiteres ins KZ.

Der eingeschleuste Mitarbeiter, der keine Ausbildung als Kellner hatte, wurde bald als unfähig festgestellt. Andere Kellner konnten ohne weiteres 70 Personen bedienen, dieser ungelernte Staatsmitarbeiter kam maximal auf 20 Personen.
Schließlich wollte der Deutsche Staat wissen, ob die Familie Zobel ein RISIKO darstellte.

Der Kellner wurde zur Rede gestellt und gab dann auch zu, daß er für die GESTAPO arbeitete. Die Entlassung eines unfähigen Mitarbeiters war ohnehin die Folge.

An unregelmäßigen Tagen der Woche hatte die Familie Zobel Mitbürger aus
Göhren in ihre Privaträume eingeladen. Auch der Pastor war ein ständiger Gast im Hause. Es war ohnehin bekannt, daß die Familie Zobel trotz alle
Daumenschrauben dieses neuen Staates zu ihrem Glauben stand.
In den Privaträumen der Familie Zobel wurde dann im Beisein des Pastors der Gottesdienst gefeiert. Ein Klavier war vorhanden und so sang man eben zusammen.

Zur Eröffnung der auf dem "Speckbusch" von Göhren 1930 erbauten Backsteinkirche hatte die Hotelierstochter Liselotte Zobel * 1913 den Eröffnungsprolog gehalten. Reinhold Zobel hatte eine nicht unerhebliche Summe zum Kirchenbau zugegeben. Auch war er ca. 3o Jahre als Kirchenvorstand in Göhren tätig.

Zur 70-Jahrfeier der Kirche zu Göhren wurde dann aus der Zeit der "Bekennenden Christen" im Naziregime berichtet. Der Pastor Medenwald aus den 30er Jahren auf Mönchgut hatte in seinen Unterlagen alle Namen vernichten müssen, um die "bekennenden Christen" keinem Risiko auszusetzen. Er hatte alle Namen in seinem Gedächtnis vergraben. Dies waren in der Familie Zobel -Hotel Deutsches Haus-
Reinhold Zobel, Hoteliers, * 1868
Marie Zobel, Ehefrau, * 1868
Liselotte Zobel, Tochter * 1913
insgesamt ca. 30 Personen waren auf ganz Mönchgut unter den bekennenden
Christen, die Pastor Medenwald nach Ende der staatlichen Willkürherrschaft der Nachwelt erhalten hatte. Nicht die einzelnen Namen, aber die Anzahl.

Aber auch die neuen Herrscher in Mitteldeutschland die von der russischen Besatzung die MACHT bekamen, waren den Christen nicht wohl gesonnen.
1945 kehrte Kuno Hörnlein, der Ehemann von Liselotte Zobel, die er 1940
geheiratet hatte, aus englischer Kriegsgefangenschaft zurück, wurde am 2. Januar 1946 auf Geheiß des kommunistischen göhrener Bürgermeisters Erich W. auf Lastwagen verfrachtet, wie viele andere göhrener Bürger auch und in das Lager des russischen Geheimdienstes NKWD Fünfeichen bei Neubrandenburg verfrachtet, wo er mit über 5.000 Leidensgenossen an Hunger und Unterernährung, Lungenentzündung 1948 starb.

1952 hatte sich die neue STAATSMACHT etwas Neues ausgedacht. Vornehmlich "CHRISTEN" sollten ersatzlos enteignet und kriminalisiert werden. 1952 geplant, 1952 mit den ersten Ausweisungen von der Küste begonnen mit einem Tierarzt aus der Nähe der Insel Riems bei Greifswald ging die Chose so gut an, daß die DDR-Regierung bald danach trachtete, sich viele Anwesen kostenlos unter den Nagel zu reißen.

Die 1953 geplante "Aktion Rose" wurde dann auch zügig durchgezogen. Sie war allerdings nur mangelhaft vorbereitet, da man z.B. meinen Vater Hilard Schmidt enteignete und das Grundbuch des Hotels Deutsches Haus R. Zobel änderte in
"Eigentum des Volkes, Rechtsträger Gemeinde Göhren" - den Zobelhof in
"Eigentum des Volkes, Rechtsträger Gemeinde Baabe"
In Göhren änderte man bald auf
"Eigentum des Volkes, Rechtsträger Ministerium des Innern der DDR"
Das Deutsche Haus wurde als Erholungsheim der Deutschen Volkspolizei umbenannt in Helmut-Just-Heim, die Dependance des Hotels, Haus Heiderose in der Elisen/Carlstraße war an die Gemeinde Göhren verpachtet und blieb nach dem Deportation der Eigentümerfamilie unter der Verwaltung des Pächters, der Gemeinde Göhren. Diese "verkaufte" das Grundstück auf dem das Haus Heiderose steht -nach- der Rückforderung vom November 1989 an AKTIVISTEN DER DDR; EINEN FDGB DIREKTOR UND EINE SCHULDIREKTORIN VON GÖHREN. 1994 verkaufte der Bürgermeister von Göhren noch 2 Grundstücke an eine "gemeinnützige Gesellschaft aus Wiesbaden".

Ich stelle fest, daß auch im angeblichen Rechtsstaat der BRD
a) weder das Eigentum politisch verfolgter Christen geschützt ist
b) noch die Unversehrtheit der Wohnung gegeben ist, weil durch
"Kriminalisierung" die Christenfamilie Zobel nach wie vor politischem Terror ausgesetzt ist. Die vorstehenden Kapitel beweisen dies.

Der bekennende Christ Dietrich Bonhöffer wurde um seines Glaubens willen  durch das Naziregime ermordet und am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg erhängt. Das KZ Flossenbürg lag an einem Granitsteinbruch in der Nähe der tschechischen Grenze, etwa 70 Kilometer östlich von Bayreuh.

Hierzu empfehle ich dem Leser/Interessierten das Buch:
Wir nannten ihn Bruder Bonhöffer - Einblicke in ein hoffnungsvolles Leben ISBN 3-88981-087-X erschienen im Wichern Verlag

Wie weit es mit unserem angeblichen "Rechtsstaat BRD" gekommen ist, habe ich in meinen vorherigen Kapiteln wiedergegeben, daß ich - als 6-wöchiges Kind durch die Gemeinde Göhren aus dem Elternhaus zwangsdeportiert wurde, weil der Deutsche Staat Begierde auf das Eigentum meiner Familie gelegt hatte, kurz darauf vom Deutschen Staat zwangsausgewiesen aus dem Heimatkreis Rügen - siehe Deportationsliste, die diesem Kapitel folgt. Beschlagnahme der Bankkonten, die bis heute durch den "RECHTS-Nachfolger" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern noch immer beschlagnahmt sind, soweit man überhaupt von RECHT sprechen kann und schließlich im Jahr 2000 die VERWEIGERUNG meiner REHABILITIERUNG als Wirtschaftsverbrecher, der ich durch die VERFOLGUNG DER FAMILIE IN SIPPENHAFT mit 6 Wochen geworden bin, zeigt einmal mehr, daß Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist!!!!!

Zitat aus dem oben erwähnten Buch über Dietrich Bonhöffer Seite 136 und 137

Nicht rehabilitiert
Die Widerstandskämpfer wurden nicht rehabilitiert. Prof. Joachim Perels - Sohn des am 23. April 1945 in Berlin ermordeten Friedrich Justus Perels - hat sich in seinem Aufsatz "Die schrittweise Rechtfertigung der NS-Justiz" 1995 eingehend mit dem Huppenkothen-Urteil (Ankläger im Standgerichtsverfahren in Flossenbürg am 8. April 1945) befasst. Dabei wurde zum ersten Mal deutlich, wie sich die Beurteilung des NS-Unrechts durch die deutsche Nachkriegsjustiz zunehmends verändert hat.
..... Dann kam es am 19. Juni 1956 zur endgültigen Entscheidung des BGH. Richter Thorbeck wurde freigesprochen, der Anklagevertreter Huppenkothen wurde wegen der nichterfolgten Urteilsbestätigung zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. "Ausgangspunkt ... ist das Rechts des Staates auf Selbsthauptung...
Auch dem nationalsozialistischen Staate kann man nicht ohne weiteres das Recht absprechen, daß er solche Gesetze erlassen hat."

"So wurde" -urteilt Perels - das wirkliche Ziel des Verfahrens gegen die Widerstandskämpfer, die Oppositionellen auf Befehl der Spitzen des Systems vollendeter Gesetzlosigkeit unter dem Schein der Legalität zu töten, verleugnet und die Selbstrechtfertigung der SS-Schergen in der Robe kritiklos übernommen."
Die Ursache für diese Entscheidung sieht Perels in der "personellen
Rekonstruktion der juristischen Elite des Dritten Reiches", die dazu führte, daß am BGH 80% der Richter vordem im Justiz- und Staatsdienst der NS-Diktatur tätig waren.

Damit hatte der BGH die NS-Rechtsordnung für verbindlich erklärt. "Die Nichthaftung für die Taten des Regimes, die der BGH zum Leitmotiv seiner
Entscheidung machte, entsprach einem seinerzeit durchaus gängigen Abwehrmechanismus, dem die Justiz lediglich eine juristische Ausdrucksform verlieh.".....

Die BGH-Entscheidung galt damals als "nichtöffentlicher Text". Er diente jedoch als Hintergrundargumentation und bekam dadurch Richtungsfunktion für spätere Prozesse.
"Die juristische Verwerfung des Widerstandes gegen das NS-System durch den BGH ...durchbrach- im Nachvollzug des NS-Normenverständnisses- nicht nur punktuell rechtsstaatliche Garantien. Er legitimierte das nationalsozialistische Willkür-Rechtssystem insgesamt."
Zitat Ende

Ebenso wie der BGH (der BRD) das NS-Unrechtsregime uns ein "Recht" hier als Unrecht weiter bestehen ließ, wurde es in der ehemaligen DDR versäumt, die Justiz zu säubern. Die Übergriffe und Verfügungen auf das Eigentum anderer wurde so durch den Deutschen Staat zu Recht!
Die 10 Gebote, die uns seit Moses die Bibel vorschreibt, wurden im "Rechtsstaat" Deutschland außer Kraft gesetzt. Zumindest das 10. Gebot: Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Weib, Vieh .... und alles was Sein ist... Das Recht der Christen und nicht nur derer wird als Folge dieser falschen Urteile dazu führen, daß der Standort Deutschlands ohne weiteres als Unrechtsstaat angesehen werden kann.

Daher kann ich als bekennender Christ aus der Familie Zobel nur mit den Worten Dietrich Bonhöffers beten:
VON GUTEN MÄCHTEN WUNDERBAR GEBORGEN
ERWARTEN WIR GETROST WAS KOMMEN MAG
GOTT IST MIT UNS AM ABEND UND AM MORGEN
UND GANZ GEWISS AN JEDEM NEUEN TAG






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