Bekennende Christen-Familie Zobel auf Mönchgut/Rügen
Seit 1933 wurde die Familie
Zobel vom Deutschen Staat ihres Glaubens willen verfolgt, gedemütigt
und ihres Eigentumes beraubt.
Der Großvater des Verfassers,
Reinhold Zobel * 1868 - 1944 war ca. 30 Jahre ehrenamtlich als 2.
Bürgermeister des Ostseebades Göhren auf Rügen im
Gemeinderat tätig. Außerdem hatte er ehrenhalber den
Posten eines SCHÖFFEN, also eines ehrenamtlichen
Richters, der private Streitfälle schlichten sollte unter den
Parteien. Konnte so geschlichtet werden, wurde das Gericht
entlastet.
1933, als das Naziregime in Deutschland an die
Macht kam, wurde Reinhold Zobel vor die Wahl gestellt:
Entweder,
Sie werden Mitglied der NSDAP oder sie fliegen aus allen
ehrenamtlichen Posten heraus.
Da er sich als gläubiger
Christ weigerte, gegen seine persönliche Meinung zu handeln und
gegen seine Eingebung - schließlich hatten die Nazis schon seit
1923 für Unruhe in Deutschland gesorgt, wurde Reinhold Zobel
sofort als 2. Bürgermeister von Göhren, als Gemeinderat und
als Schöffe abgesetzt.
Im Hotel schleuste die NSDAP einen
Mitarbeiter der GESTAPO als Kellner ein.
Schließlich - wer
öffentlich sich zu seinem christlichen Glauben bekennt ist ein
Risikofaktor im Staat.
Die Kirche, die öffentlichen
Gottesdienste wurden weitgehend abgeschafft. Ein Pastor, der sich mit
seiner Predigt zu weit aus dem Fenster lehnte und verklauselt oder
offen gegen die Staatsmacht wetterte, kam ohne weiteres ins KZ.
Der
eingeschleuste Mitarbeiter, der keine Ausbildung als Kellner hatte,
wurde bald als unfähig festgestellt. Andere Kellner konnten ohne
weiteres 70 Personen bedienen, dieser ungelernte Staatsmitarbeiter
kam maximal auf 20 Personen.
Schließlich wollte der Deutsche
Staat wissen, ob die Familie Zobel ein RISIKO darstellte.
Der
Kellner wurde zur Rede gestellt und gab dann auch zu, daß er
für die GESTAPO arbeitete. Die Entlassung eines unfähigen
Mitarbeiters war ohnehin die Folge.
An unregelmäßigen
Tagen der Woche hatte die Familie Zobel Mitbürger aus
Göhren
in ihre Privaträume eingeladen. Auch der Pastor war ein
ständiger Gast im Hause. Es war ohnehin bekannt, daß die
Familie Zobel trotz alle
Daumenschrauben dieses neuen Staates zu
ihrem Glauben stand.
In den Privaträumen der Familie Zobel
wurde dann im Beisein des Pastors der Gottesdienst gefeiert. Ein
Klavier war vorhanden und so sang man eben zusammen.
Zur
Eröffnung der auf dem "Speckbusch" von Göhren
1930 erbauten Backsteinkirche hatte die Hotelierstochter Liselotte
Zobel * 1913 den Eröffnungsprolog gehalten. Reinhold Zobel hatte
eine nicht unerhebliche Summe zum Kirchenbau zugegeben. Auch war er
ca. 3o Jahre als Kirchenvorstand in Göhren tätig.
Zur
70-Jahrfeier der Kirche zu Göhren wurde dann aus der Zeit der
"Bekennenden Christen" im Naziregime berichtet. Der Pastor
Medenwald aus den 30er Jahren auf Mönchgut hatte in seinen
Unterlagen alle Namen vernichten müssen, um die "bekennenden
Christen" keinem Risiko auszusetzen. Er hatte alle Namen in
seinem Gedächtnis vergraben. Dies waren in der Familie Zobel
-Hotel Deutsches Haus-
Reinhold Zobel, Hoteliers, * 1868
Marie
Zobel, Ehefrau, * 1868
Liselotte Zobel, Tochter * 1913
insgesamt
ca. 30 Personen waren auf ganz Mönchgut unter den bekennenden
Christen, die Pastor Medenwald nach Ende der staatlichen
Willkürherrschaft der Nachwelt erhalten hatte. Nicht die
einzelnen Namen, aber die Anzahl.
Aber auch die neuen
Herrscher in Mitteldeutschland die von der russischen Besatzung die
MACHT bekamen, waren den Christen nicht wohl gesonnen.
1945
kehrte Kuno Hörnlein, der Ehemann von Liselotte Zobel, die er
1940
geheiratet hatte, aus englischer Kriegsgefangenschaft
zurück, wurde am 2. Januar 1946 auf Geheiß des
kommunistischen göhrener Bürgermeisters Erich W. auf
Lastwagen verfrachtet, wie viele andere göhrener Bürger
auch und in das Lager des russischen Geheimdienstes NKWD Fünfeichen
bei Neubrandenburg verfrachtet, wo er mit über 5.000
Leidensgenossen an Hunger und Unterernährung, Lungenentzündung
1948 starb.
1952 hatte sich die neue STAATSMACHT etwas Neues
ausgedacht. Vornehmlich "CHRISTEN" sollten ersatzlos
enteignet und kriminalisiert werden. 1952 geplant, 1952 mit den
ersten Ausweisungen von der Küste begonnen mit einem Tierarzt
aus der Nähe der Insel Riems bei Greifswald ging die Chose so
gut an, daß die DDR-Regierung bald danach trachtete, sich viele
Anwesen kostenlos unter den Nagel zu reißen.
Die 1953
geplante "Aktion Rose" wurde dann auch zügig
durchgezogen. Sie war allerdings nur mangelhaft vorbereitet, da man
z.B. meinen Vater Hilard Schmidt enteignete und das Grundbuch des
Hotels Deutsches Haus R. Zobel änderte in
"Eigentum des
Volkes, Rechtsträger Gemeinde Göhren" - den Zobelhof
in
"Eigentum des Volkes, Rechtsträger Gemeinde Baabe"
In
Göhren änderte man bald auf
"Eigentum des Volkes,
Rechtsträger Ministerium des Innern der DDR"
Das
Deutsche Haus wurde als Erholungsheim der Deutschen Volkspolizei
umbenannt in Helmut-Just-Heim, die Dependance des Hotels, Haus
Heiderose in der Elisen/Carlstraße war an die Gemeinde Göhren
verpachtet und blieb nach dem Deportation der Eigentümerfamilie
unter der Verwaltung des Pächters, der Gemeinde Göhren.
Diese "verkaufte" das Grundstück auf dem das Haus
Heiderose steht -nach- der Rückforderung vom November 1989 an
AKTIVISTEN DER DDR; EINEN FDGB DIREKTOR UND EINE SCHULDIREKTORIN VON
GÖHREN. 1994 verkaufte der Bürgermeister von Göhren
noch 2 Grundstücke an eine "gemeinnützige Gesellschaft
aus Wiesbaden".
Ich stelle fest, daß auch im
angeblichen Rechtsstaat der BRD
a) weder das Eigentum politisch
verfolgter Christen geschützt ist
b) noch die Unversehrtheit
der Wohnung gegeben ist, weil durch
"Kriminalisierung"
die Christenfamilie Zobel nach wie vor politischem Terror ausgesetzt
ist. Die vorstehenden Kapitel beweisen dies.
Der bekennende
Christ Dietrich Bonhöffer wurde um seines Glaubens willen
durch das Naziregime ermordet und am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg
erhängt. Das KZ Flossenbürg lag an einem Granitsteinbruch
in der Nähe der tschechischen Grenze, etwa 70 Kilometer östlich
von Bayreuh.
Hierzu empfehle ich dem Leser/Interessierten das
Buch:
Wir nannten ihn Bruder Bonhöffer - Einblicke in ein
hoffnungsvolles Leben ISBN 3-88981-087-X erschienen im Wichern
Verlag
Wie weit es mit unserem angeblichen "Rechtsstaat
BRD" gekommen ist, habe ich in meinen vorherigen Kapiteln
wiedergegeben, daß ich - als 6-wöchiges Kind durch die
Gemeinde Göhren aus dem Elternhaus zwangsdeportiert wurde, weil
der Deutsche Staat Begierde auf das Eigentum meiner Familie gelegt
hatte, kurz darauf vom Deutschen Staat zwangsausgewiesen aus dem
Heimatkreis Rügen - siehe Deportationsliste, die diesem Kapitel
folgt. Beschlagnahme der Bankkonten, die bis heute durch den
"RECHTS-Nachfolger" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern noch
immer beschlagnahmt sind, soweit man überhaupt von RECHT
sprechen kann und schließlich im Jahr 2000 die VERWEIGERUNG
meiner REHABILITIERUNG als Wirtschaftsverbrecher, der ich durch die
VERFOLGUNG DER FAMILIE IN SIPPENHAFT mit 6 Wochen geworden bin, zeigt
einmal mehr, daß Deutschland kein Rechtsstaat mehr
ist!!!!!
Zitat aus dem oben erwähnten Buch über
Dietrich Bonhöffer Seite 136 und 137
Nicht
rehabilitiert
Die Widerstandskämpfer wurden nicht
rehabilitiert. Prof. Joachim Perels - Sohn des am 23. April 1945 in
Berlin ermordeten Friedrich Justus Perels - hat sich in seinem
Aufsatz "Die schrittweise Rechtfertigung der NS-Justiz"
1995 eingehend mit dem Huppenkothen-Urteil (Ankläger im
Standgerichtsverfahren in Flossenbürg am 8. April 1945) befasst.
Dabei wurde zum ersten Mal deutlich, wie sich die Beurteilung des
NS-Unrechts durch die deutsche Nachkriegsjustiz zunehmends verändert
hat.
..... Dann kam es am 19. Juni 1956 zur endgültigen
Entscheidung des BGH. Richter Thorbeck wurde freigesprochen, der
Anklagevertreter Huppenkothen wurde wegen der nichterfolgten
Urteilsbestätigung zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt.
"Ausgangspunkt ... ist das Rechts des Staates auf
Selbsthauptung...
Auch dem nationalsozialistischen Staate kann man
nicht ohne weiteres das Recht absprechen, daß er solche Gesetze
erlassen hat."
"So wurde" -urteilt Perels - das
wirkliche Ziel des Verfahrens gegen die Widerstandskämpfer, die
Oppositionellen auf Befehl der Spitzen des Systems vollendeter
Gesetzlosigkeit unter dem Schein der Legalität zu töten,
verleugnet und die Selbstrechtfertigung der SS-Schergen in der Robe
kritiklos übernommen."
Die Ursache für diese
Entscheidung sieht Perels in der "personellen
Rekonstruktion
der juristischen Elite des Dritten Reiches", die dazu führte,
daß am BGH 80% der Richter vordem im Justiz- und Staatsdienst
der NS-Diktatur tätig waren.
Damit hatte der BGH die
NS-Rechtsordnung für verbindlich erklärt. "Die
Nichthaftung für die Taten des Regimes, die der BGH zum
Leitmotiv seiner
Entscheidung machte, entsprach einem seinerzeit
durchaus gängigen Abwehrmechanismus, dem die Justiz lediglich
eine juristische Ausdrucksform verlieh.".....
Die
BGH-Entscheidung galt damals als "nichtöffentlicher Text".
Er diente jedoch als Hintergrundargumentation und bekam dadurch
Richtungsfunktion für spätere Prozesse.
"Die
juristische Verwerfung des Widerstandes gegen das NS-System durch den
BGH ...durchbrach- im Nachvollzug des NS-Normenverständnisses-
nicht nur punktuell rechtsstaatliche Garantien. Er legitimierte das
nationalsozialistische Willkür-Rechtssystem insgesamt."
Zitat
Ende
Ebenso wie der BGH (der BRD) das NS-Unrechtsregime uns
ein "Recht" hier als Unrecht weiter bestehen ließ,
wurde es in der ehemaligen DDR versäumt, die Justiz zu säubern.
Die Übergriffe und Verfügungen auf das Eigentum anderer
wurde so durch den Deutschen Staat zu Recht!
Die 10 Gebote, die
uns seit Moses die Bibel vorschreibt, wurden im "Rechtsstaat"
Deutschland außer Kraft gesetzt. Zumindest das 10. Gebot: Du
sollst nicht begehren Deines Nächsten Weib, Vieh .... und alles
was Sein ist... Das Recht der Christen und nicht nur derer wird als
Folge dieser falschen Urteile dazu führen, daß der
Standort Deutschlands ohne weiteres als Unrechtsstaat angesehen
werden kann.
Daher kann ich als bekennender Christ aus der
Familie Zobel nur mit den Worten Dietrich Bonhöffers beten:
VON
GUTEN MÄCHTEN WUNDERBAR GEBORGEN
ERWARTEN WIR GETROST WAS
KOMMEN MAG
GOTT IST MIT UNS AM ABEND UND AM MORGEN
UND GANZ
GEWISS AN JEDEM NEUEN TAG
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