Wie funktioniert die Rasterfahndung
Die Deutsche Volkspolizei, die
bei der angeblichen "Wende" zur Landespolizei
Mecklenburg-Vorpommern wurde, mußte nun lernen, welche
Errungenschaften im Goldenen Westen dazu geführt haben,
Verbrecher schneller zur Strecke zu bringen.
Ab dem Jahr 2000
sollte die RASTERFAHNDUNG zur Anwendung kommen.
Man stellt
durch RASTER fest, wer welchen Deliktes schon einmal "beschuldigt"
war. Ein ganz einfaches Prinzip. Etwa so:
Der beliebteste
Schriftsteller der Insel Rügen, Siegfried Schmidt, * 01/1953
wurde im März 1953 durch die Gemeinde Ostseebad Göhren aus
dem Elternhaus "deportiert" in das Haus Frohsinn in der
Carlstraße in Göhren, im März 1953 erfolgte durch das
Innenministerium der DDR die "Zwangsausweisung aus dem Kreis
Rügen" deklariert als
"Wirtschaftsverbrecher".
Rasteraufbau:
Man gebe
im Computer des Bundeskriminalamtes ein:
Gesucht werden alle
"Wirtschaftsverbrecher"
Man erhält alle als
"Wirtschaftsverbrecher" deklarierten zwangsausgewiesenen
Hoteliersfamilien entlang der Deutschen Ostseeküste, die in der
"Aktion Rose"
zusammen mit ihren Familien vom Deutschen
Staat ersatzlos enteignet -auch ohne Urteil- wurden und
zwangsausgewiesen wurden.
Aus diesen ca. 440 Familien werden alle
Familienmitglieder ausgewählt.
RASTER 1 ist fertig.
Man
suche als nächstes vom Bundeskriminalamt alle Leute, die
unangenehme Bücher schreiben, die Frechheit haben, ihre eigene
Meinung zu sagen, was im Nazi - und DDR Regime zur sofortigen
Inhaftierung geführt hätte.
Man gibt auch diese Daten im
RASTER ein und findet 1 Buch, das einem Bestimmten nicht passt. Die
Polizei-Aktion 2000 (Kapitel 6) läuft an.
RASTER 2 ist
fertig. Der beliebteste Rügener Schriftsteller Siegfried Schmidt
aus Göhren auf Rügen wird geortet.
Nun wird noch
jemand gesucht, der bereits einmal aufgefallen ist, als nach
"SCHWARZARBEITERN" gesucht wurde.
Ein Brief des Amtes
Mönchgut-Granitz hatte im Januar 1996 den Weg zum Landratsamt
Rügen gefunden und zum Hauptzollamt Stralsund. Der
verantwortliche
Amtsleiter des Ordnungsamtes Mönchgut-Granitz
hatte während seiner Tätigkeit
als Bürgermeister
von Göhren noch 1994, also über 5 Jahre nach der
"angeblichen Wende" 2 Grundstücke einer
angeblichen "Wirtschaftsverbrecherin" an eine gemeinnützige
Gesellschaft aus Wiesbaden verkauft. Daher hatte der Schriftsteller
Siegfried Schmidt "Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft"
gegen den Bürgermeister von Göhren gestellt. Die späte
RACHE folgte mit der unsinnigen Behauptung gegenüber dem
1.)
Landratsamt Rügen
2.) Hauptzollamt Stralsund
"es
könnte sein, daß in einem der Häuser des Siegfried
Schmidt ""SCHWARZARBEITER"" beschäftigt
sind."
3. RASTER - SCHWARZARBEITER ist
erstellt!
4. RASTER - ANONYMER BRIEFSCHREIBER wird gesucht
!
1997 fand auf Antrag vermutlich des Landratsamtes Rügen
in der Privatwohnung des beliebtesten Rügener Schriftstellers
Siegfried Schmidt eine Hausdurchsuchung statt. Ein "Richterlicher
Durchsuchungsbefehl" einer Richterin vom Amtsgericht Bergen
wurde abgegeben. Zum Glück war ein Freund des beliebten
Schriftstellers aus Bayern zu Besuch, der als Richter an einem
rechtsstaatlichen Gericht arbeitet. Dieser wurde als Zeuge
geholt.
Merke auf!! Die Richterin des Amtsgerichtes Bergen
bewilligte die Durchsuchung der Privaträume und der
"GESCHäFTSRÄUME" Geschäftsräume waren
aber im Privatwohnhaus überhaupt nicht vorhanden. Demgemäß
ist davon auszugehen, daß die Richterin des Amtsgerichtes
Bergen FALSCH oder überhaupt nicht vom politischen Hintergrund
dieser Aktion informiert war.
2 ganze Mitarbeiter der
Kriminalpolizei waren abgeordnet worden, das Privatwohnhaus zu
durchsuchen. Es war auch im Landkreis Rügen bekannt, daß
der beliebte Schriftsteller soeben beim Verfassen des neuen Buches
"Rügen nach der Wende" war, das 1998 herausgegeben
wurde und dessen Manuskripte auf der Schreibmaschine erstellt wurden,
um diese dann in Fotokopie im Buch abzulichten.
Setzen wäre
zu teuer geworden!
Statt abzuwarten, bis das Buch "Rügen
nach der Wende" veröffentlicht ist mit allen Fotokopien,
konnten es einige Leute nicht abwarten, dem beliebten Schriftsteller
auf den Schlips zu treten.
HAUSDURCHSUCHUNG in allen Wohn- und
Geschäftsräumen.
So sagte ich zu den beiden
Polizeibeamten von der Kripo. Also, ich schreibe an meinem 3. Buch,
da steht meine Schreibmaschine, da sind die fertigen Manuskripte.
Mein Wohnhaus verfügt über eine Wohn- und Nutzfläche
von ca. 1500 qm, falls Sie Geschäftsräume durchsuchen
möchten, das benachbarte Hotel Deutsches Haus R. Zobel, das mir
zu einem geringen Bruchteil mit gehört, ist dzt. mit ca. 40
Hotelgästen belegt, deren Hotelzimmer Sie dann ja -nach diesem
Richterlichen Durchsuchungsbefehl- mit durchsuchen sollen um einen
"ANONYMEN BRIEFSCHREIBER" festzustellen. Das sind nochmals
ca. 1500 qm Wohn- und Nutzfläche. Da sind Sie mit 2 Leuten aber
zu wenig, welche Zeit haben Sie für eine ordentliche
Durchsuchung bekommen?
Wir wollen nur Ihre Schreibmaschinen
mitnehmen und beschlagnahmen. Sie bekommen auch eine Quittung. Also
führte ich einen der Herren durch meine Wohnung, der 2. blieb
gegenüber meinem Freund, dem Richter aus Bayern sitzen und
"zitterte"! (Warum der wohl zitterte?)
Meine
Schreibmaschine wurde gesichert, anschließend die Wohnung
meiner 84-jährigen Mutter durchsucht, die in der RASTERFAHNDUNG
als
WIRTSCHAFTSVERBRECHER von 1953 auch festgehalten wurde, hier
ihre völlig unbrauchbare und seit Jahren nicht mehr genutzte
Kofferschreibmaschine mitgenommen.
Dann folgte noch eine genaue
Inspektion des Fußbodens meines 77 qm großen Wohnzimmers
und der Polizist rief erfreut: "Da ist ja noch eine
Schreibmaschine! Die nehmen wir auch mit!" - "Das ist die
Koffernähmaschine meiner Mutter, darauf kann man vielleicht in
Blindenschrift Briefe an die Blinden in den Behörden schreiben,
die solche Aktionen der Polizei genehmigen und veranlassen!" -
Dann wollte der Polizist die Koffernähmaschine doch nicht
mitnehmen.
1 Protokoll wurde verfasst und nach 1 Jahr die
kaputte Schreibmaschine, die nicht mehr zu brauchen war
zurückgegeben. Auf meinen Antrag an die
STAATSANWALTSCHAFT
STRALSUND, meine Schreibmaschine in gebrauchsfähigem Zustand
zurückzugeben, wurde "nicht geantwortet - wie zu
DDR-Zeiten!"
4. RASTER - ANONYMER BRIEFSCHREIBER ist
erstellt!
Wenn nun also auf der Insel Rügen oder
Europaweit gesucht wird nach
"Schwarzarbeiter" - wird
der beliebteste Rügener Schriftsteller ausgewählt,
vermutlich mit anderen zusammen
oder"Wirtschaftsverbrecher"
-wie hatten es schon zu, 4. RASTER werden ausgewählt Siegfried
Schmidt, der beliebte Schriftsteller und Liselotte Schmidt, Hotelier
und Kunstmaler, Göhren/Rg.
oder
"Anonymer
Briefschreiber" der beliebte Schriftsteller Siegfried
Schmidt
oder "Verfasser von Büchern"
"dto.
Egal was ist, der RASTER ist fertig, danach wird
gearbeitet.
Andere Aktionen der DDR-Rechtsnachfolger mögen
noch eine Rolle spielen, denn schließlich sind alle Mitarbeiter
des ÖFFENTLICHEN DIENSTES, die noch nach der Wende das
beschlagnahmte Eigentum der vom Deutschen Staat als
Wirtschaftsverbrecher deportierten Minderjährigen verhökert
haben, doch irgend wo im öffentlichen Dienst tätig, in
Ämtern, die diese Durchsuchungs- und Beschuldigungs-Aktionen in
die Wege geleitet haben. Auch wenn man leider nichts gefunden hat,
der RASTER ist fertig. Und so geht die staatliche Gängelung
weiter, als würde Adolf Hitler noch immer "DIE POLITISCH
VERFOLGTE FAMILIE Zobel IM VISIER HABEN, die als "BEKENNENDE
CHRISTEN" ab 1933 zu ihrem Glauben stand, was u.a. dazu führte,
daß der Hotelier Reinhold Zobel aller seiner Ehrenämter
beraubt wurde als 1. Schöffe von Göhren (Laien-Richter) und
als 2.Bürgermeister von Göhren. Die Einschleusung eines
Mitarbeiters der GESTAPO als Kellner im Haus wurde vom Staat
veranlasst, um die privaten Umgänge der Familie Zobel
auszukundschaften.
Was die GESTAPO nicht fand, waren an festen
Abenden in der Wochen die Privateinladungen der Familie Zobel, in
deren Rahmen in der Privatwohnung die Gottesdienste der "BEKENNENDEN
CHRISTEN IN GÖHREN" stattfanden.
Mir scheint, als
sei diese RASTERFAHNUNG nichts Neues!
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