Im November 1989, als die
"Wende" in Mitteldeutschland zum Besseren stattgefunden
hat, wandte sich Liselotte Schmidt an das Ministerium des Innern der
DDR in Rostock. Schließlich war die Beschlagnahme des Hotels
Deutsches Haus R. Zobel auf Veranlassung des Innenministeriums der
DDR in der "Stasi-Aktion-Rose" 1953 erfolgt und die
Schriftsätze zur Rückforderung gingen jeweils über
dieses Ministerium in Rostock, bzw. über Berlin, schon seit
1953.
Irgend wann hat die DDR dann nicht mehr geantwortet.
Nun
sollte sich als beweisen, daß Eigentum von politisch verfolgten
Christen im "Rechtsstaat Deutschland" gesichert ist. Das
Innenministerium wurde darauf hingewiesen, daß Liselotte
Schmidt verw. Hörnlein geb. Zobel zurückkehren möchte
um
1.) das Hotel Deutsches Haus wieder in eigener Regie zu führen
im Ostseebad Göhren
2.) Den Zobelhof am Selliner See im
Ostseebad Baabe selbst übernehmen möchte, der Pachtvertrag
mit der Pächterfamilie F. besteht seit 1926, die Familie soll
den Pachtvertrag wie bisher weiter führen. Nur die staatliche
Gängelung zur Zwangsbewirtschaftung sollte aufgehoben werden.
Es
kam wie von DDR-Behörden gewohnt, keine Antwort.
Im Februar
1990 erreichte uns dann das Anschreiben der unabhängigen
Kommission aus Rostock, die mit der Auflösung der
Staatssicherheit befasst war.
Deutlich kann es also gar nicht
sein, warum
a) die Gemeinde Göhren auf Rügen
b) die
Gemeinde Baabe auf Rügen
c) das Innenministerium nicht
geantwortet hatte.
Die Rückforderungsunterlagen waren
ordnungsgemäß adressiert, gelesen und an die
Staatssicherheitsbehörde weitergegeben worden.
Das
Landgericht Stralsund log dann im Enteignungsurteil von 1999
zusammen, daß vor dem 18.7.1990 keine Rückforderungsansprüche
gestellt worden seien.
Tatsächlich sind diese aber an die
staatliche Behörde gestellt worden, nämlich 1989,
ordnungsgemäßer Eingang bei der Staatssicherheit beweist
einmal mehr, daß diese Unterlagen dann sogar direkt an das
Innenministerium geleitet wurden, was aber später nur
behauptete: Solange sich das Hotel in Rechtsträgerschaft der
Volkspolizei befindet, können Sie hier kein Hotel betreiben.
Auf
die Rückforderung des Zobelhofes im Ostseebad Baabe ging die
Behörde einfach nicht ein. Ich bin mir aber sicher, daß
die Gemeinde Baabe sehr wohl von der Rückforderung in Kenntnis
gesetzt wurde, schließlich war der Eigentümer Herbert
Hörnlein Ende April noch beim neuen Bürgermeister von Baabe
von der CDU und forderte sein Eigentum mündlich zurück.
Dieser
Herr von der angeblich "rechtsstaatlichen" CDU-Ost, der
alten Blockpartei der SED, die zusammen mit der SED 4o Jahre dafür
sorgte, daß die Verhältnisse in Mitteldeutschland so
blieben, wie die Kommunisten dies forderten, hatte dann auch nichts
anderes zu tun,
Das Wohnhaus mit dem Grundstück Fl.Nr. 261 an die Pächterfamilie zu verhökern
machte noch den Versuch,
weitere Flächen aus dem Hof aus der Fl.nr. 259 herauszulösen
und an seine Freunde, oder alte Seilschaften des DDR-Regimes zu
verkaufen, die hier schnell neue Hütten erbauten, in der
Hoffnung, daß die "Wende" doch nicht käme.
Schließlich hatte man ja den Bürgermeister der Ost-CDU im
Rücken.
Meine Strafanzeigen gegen den Genossen
Bürgermeister M. von Baabe, von der angeblich rechtsstaatlichen
CDU wurden abgewimmelt. In diesem unseren Lande ist es offenbar
"redlich" fremdes Eigentum zu verhökern, vor allem,
wenn später noch ein "Amt für angeblich "offene"
Vermögensfragen" zwischengeschaltet wird, um die direkte
Rückgabe jeglichen Eigentumes an die rechtmäßigen
Eigentümer zu verhindern. Offen war lediglich die
Richtigstellung oder Fortführung der
Grundbücher, die
ja allesamt im Zentralarchiv Barby gelagert waren.
Dazu aber
war die angeblich "rechtsstaatliche gewählte " CDU
Ost Regierung gar nicht aufgelegt. Auch die West-CDU machte das üble
Spiel mit und so wie ich das schon vorausgesehen hatte mit der
Rückforderung im November 1989, forderte in einem neün
Gesetz der "Gesetzgeber", daß das Eigentum
angemeldet und ab 18.7.1990 schriftlich zurückgefordert werden
müsse beim Amt "für angeblich offene
Vermögensfragen". Diese Rückforderungen habe ich
mehrfach schon an die Gemeinden Göhren und Baabe, das
Innenministerium und auch das Landratsamt Rügen gegeben, wo ein
Vetter von mir im Kulturamt tätig war. Dieser gab mir dann auch
die Hinweise, wohin man sich noch wenden könnte, denn
schließlich sollte diese ganze "Anmeldung" doch nur
dazu führen, daß sich die Alten Seilschaften noch mit
fremdem Eigentum bedienen konnten.
So log also das
Landgericht Stralsund im vorgenannten Urteil zur ersatzlosen
Enteignung des Zobelhofes Aktenzeichen 9(2a) T 79/98 mit der
Behauptung vor dem 18.7.1990 habe keine Rückforderung
vorgelegen. Was wiederum Grundlage für die ersatzlose
Enteignung 1999 war um die Pächterfamilie mit fremdem Eigentum
der politisch verfolgten Christenfamilie war.
Das Landgericht
Stralsund wurde von mir im Jahr 2001 gebeten, mir die Genehmigung zu
erteilen, das Urteil zu veröffentlichen. Mit Schreiben vom
6.9.2001, das diesem Text nachgefügt ist, teilt die Vorsitzende
Richterin des Landgerichtes Stralsund dann mit, daß eine
Genehmigung zur Veröffentlichung nicht gegeben werden kann, da
sich unter diesem Aktenzeichen weder ein Urteil des LG noch eine
andere Entscheidung des LG Stralsund befinde. Geschäftsnummer
343 E a XI-99-
Ich frage mich wohl zu Recht, wozu diese Justiz
überhaupt bezahlt wird???????
Das ferner beigefügte
Schreiben unserer Anwaltskanzlei aus Bergen vom 8.8.1991 besagt, daß
der Bürgermeister von Baabe nach der Rückforderung des
Hofes der Familie Zobel sehr sehr aktiv gewesen ist, Flächen
noch lange, sehr sehr lange nach der Ruckforderung unter dem Schutz
des angeblichen Amtes für "offene Vermögensfragen"
an unbeteiligte Dritte zu verhökern.
Leider ist der
Bürgermeister von Baabe noch immer über die CDU Ost im
Amt, so als wäre es geltendes oder weiter geltendes Recht in
Deutschland, straffrei über fremdes oder beschlagnahmtes
Eigentum zu verfügen.
Soll eine solche CDU mit der rügener
Bundestagsabgeordneten Dr. Angela Merkel Regierungspartei werden?
Soll die rügener Bundestagsabgeordnete der Ost-CDU und
Bundesvorsitzende der Gesamt-CDU unter diesem Vorzeichen der
Möglichkeiten die erste Bundeskanzlerin Deutschlands
werden?
Meine Stimme bekommt diese CDU nach diesen Machenschaften
nicht mehr.
Siegfried Schmidt, angeblicher Wirtschaftsverbrecher
von Geburt an festgestellt durch das Vergewaltigungsgericht
Greifswald im Jahr 2000 hier wird fortlaufend das Recht
vergewaltigt
Wenige Jahre nach dieser ersatzlosen Enteigung durch das "angeblich rechtsstaatliche Landgericht Stralsund 1999" zu Lasten der rechtmäßigen Eigentümerin des seit 1919 lastenfreien Hofes von Liselotte Schmidt geb. Zobel wurde das Wohnhaus des Zobelhofes mit 1326 qm Land auf Fl. Nr. 261 zu einem Wert von nur ca. 250.000 EU vom begünstigten Pächter an unbeteiligte Dritte verkauft. Der tatsächliche Wert liegt nach Meinung des Fachmannes Siegfried Schmidt, benachteiligter Erbe nach seiner Mutter Liselotte Schmidt bei ca. EU 700.000,--. Die Gemeinde Ostseebad Baabe und auch deren letzter CDU DDR Bürgermeister D.M. weigert sich, den tatsächlichen Zeitwert von 1999 an die rechtmäßige Eigentümerin Liselotte Schmidt verw. Hörnlein geb. Zobel im Wert von ca. 450.000 EU zu ersetzen. RECHTSSTAAT ADE´ |
GESETZBLATT der DDR, Arbeiterwohnungsbau
Schreiben der Staatsanwalt Schwerin von 1991
BAABE GEMEINDERATSSITZUNG 27. Februar 2003
Die öffentliche Bekanntmachung der Zeitung berichtete, dass am 27.2.2003 um 19 Uhr die Gemeindevertretung von Baabe in einer Öffentlichen Sitzung tagen wird.
Tagesordnungspunkt u.a. eine Besprechung zur künftigen Nutzung des Campingplatzes, auf dem Ferienhäuser entstehen sollten.
Nachdem mir vom Gen. P. M. im letzten Jahr ein vorbereiteter Notarvertrag zur Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse auf einer SPD Versammlung mitgegeben wurde, habe ich ihm persönlich diverse Anhaltspunkt zur Änderung überlassen, z.B. eine Sperre, dass ein einziger Eigentümer nicht mehr als z.B. 5 Häuser kaufen könne, damit keine Wettbewerbsverzerrungen auftreten können., keine Einzäunung, max. 1 Autostellplatz am Haus, damit das Erholungsbild nicht gestört wird und eine Nachschusspflicht des Grundkapitals an der Betreibergesellschaft, damit nicht das vorzeitige AUS eintreten und eine nachträgliche Bündelung von Interessen dauerhaft ausgeschlossen werden kann.
Unter den Zuschauern war ich sonst häufig allein, heute mit anwesend:
-Kurdirektor von B
-Frau M -saß neben mir-
-Herr Hu.
-Herr H., ehem. Bauamtsleiter im Amt Mönchgut, jetzt zusammen mit Herrn M. mit der Aufarbeitung der Geschichte von Baabe beschäftigt.
-diverse Personen, ca. 10 an der Zahl, die hinter mir saßen,
Tagesordnungspunkte wurden abgehandelt und der Ablauf der Sitzung beschlossen. Einstimmig!
Herr Bgm. M. trug vor, dass die Eigentümer der alten Strohdachhäuser angesprochen werden sollen, ob sie irgend welche Unterlagen hätten, zum Haus, wann diese gebaut seien, ob Hausmarken bekannt wären etc. Es gäbe nur noch wenige dieser alten Häuser.
Aus der vorangegangenen Sitzung wurden die Beschlüsse im Einzelnen vorgetragen aus dem nicht öffentlichen Teil, Namen wurden weggelassen.
Herr M. blickte sich um im ganzen Saal, fragte: „Ist die Presse hier?“ Nachdem sich niemand meldete, folgte:
OHNE AUF DIE ÖFFENTLICHE TAGESORDNUNG ZU ACHTEN; SPRACH MICH HERR M. IM SITZUNGSRAUM ÖFFENTLICH AN
Er erklärte, er habe jetzt erst erfahren, dass Herr Schmidt ein Buch in das öffentliche Internet gestellt habe. Hierbei sei er, M., in erheblichem Maße persönlich angegriffen worden, was er nicht auf sich sitzen lassen würde.
Im Wesentlichen ginge es um die weitere Beschlagnahme des Aktion Rose Eigentumes der Familien Zobel. Er selbst habe bei Familie Zobel, im ehem. Strandhotel als Vertriebener gewohnt, von 1946 bis 1948. Hier handle es sich aber um eine andere Familie Zobel, einen Bruder vom Großvater des Herrn Schmidt oder so.....
Frau Gisela Sch. geb. Zobel sei ja noch allen bekannt.
Herr Schmidt hat hier im Internet geschrieben, dass seine Tante Gisela für ihre Heimatgemeinde ein großes Sanatorium bauen wollte für 11.ooo.ooo,-- DM mit öffentlich zugänglichem Schwimmbad. Dies habe die Gemeinde Baabe abgelehnt.!!
DAS IST GELOGEN!!!!
Herr Schmidt hat hier die Gemeinde Baabe verunglimpft, die Ablehnung erfolgte vom Landratsamt Rügen, weil angeblich das Grundstück an der Strandstraße im Außenbereich sei, was er, M. , damals auch nicht verstanden habe.
Und dann geht es weiter. Das Herr Schmidt seine eigenen Grundstücke sofort zurückbekommen habe, darauf geht er überhaupt nicht ein. Aber er behauptet, die Gemeinde Baabe hätte unbedingt seine Grundstücke haben wollen! Das ist gelogen.
(mein Schriftverkehr mit H. D. von 1996 mit dem Amt Baabe liegt in meinem Archiv. Damals wollte die Gemeinde Baabe/Amt Mönchgut nach den Ausführungen von H. D. mein Grundstück enteignen und ein Parkhaus errichten. Schriftlich bot ich daraufhin der Gemeinde das Grundstück zum Kauf an, jedoch mit der ausschließenden Bedingung, dass zunächst der Zobelhof am Selliner See als Eigentum zurückübertragen werden müsse. Hier könne man dann auch bezüglich des Grundstückskaufpreises eine Erbpachtregelung treffen.)
M. erklärte, n i e m a l s hätte die Gemeinde Baabe das Eigentum von Herrn Schmidt haben wollen. Er wendete sich an die umsitzenden 8 Gemeinderäte und fragte eine Frau F., sprach sie mit stv. Bürgermeisterin von Baabe an, sie sei seit 1990 im Gemeinderat, ob ihr ein Beschluß dieser Art bekannt seit. Diese verneinte. Er wandte sich an seinen rechten Nebenmann von der CDU, Herrn D., der ebenfalls erklärte, ein solcher Gemeinderatsbeschluß oder eine Entscheidungsvorlage sei ihm nicht bekannt gemacht worden.
M. meinte, er müsse nun juristisch dagegen vorgehen, hier würden Sachen behauptet, die überhaupt nicht stimmten.
(- Der Schriftverkehr mit der Gemeinde Baabe/Amt Mönchgut liegt in meinem Archiv und kann jederzeit eingesehen werden-)
Außerdem nimmt Herr Schmidt Bezug auf die Rückforderung des Zobelhofes, wie er es hier nennt. Hier wird behauptet, das Landgericht Stralsund habe ausgeführt, dass vor dem 18.7.1990 kein Antrag auf Rückforderung gestellt sei.
Hier angeführt ist der Besuch des Halbbruders von Herrn Schmidt, den Namen will ich hier nicht nennen - tat er später aber doch noch-
Der Herr H. kam nach diesem Internetbuch im April 1990 zu mir auf die Gemeinde und forderte die Eigentumsrückgabe. Damals gab es aber das Modrow Gesetz, danach durften wir verkaufen.
Herr H. hat nachher mehr mit mir herumgeschrieen, als dass er sachlich geblieben wäre.
Jetzt wo ich das gelesen habe, konnte ich mich an den Besuch wieder erinnern.
Das „rechtsstaatliche Landgericht Stralsund“ bezog sich im Enteignungsurteil
gegen Mutti (85 Jahre alt) und Herbert in seinem Fehlurteil gegen die Aktion Rose Opfer auf die Behauptung, v o r dem 18. Juli 1990 sei kein Antrag auf Rückforderung gestellt worden und es sei „redlich“ erworben, was nicht heißt, dass vom rechtmäßigen Eigentümer „gekauft“ wurde.
Diese Falschdarstellung des Landgerichtes Stralsund habe ich einmal mit meiner Beschreibung der Vorsprache von Herbert beim Bürgermeister von Baabe im April 1990 nachgewiesen, an die sich der Bürgermeister -jetzt- nach erfolgter bisher ersatzloser Enteignung von Mutti erinnern will .
Diese falsche Darstellung des Landgerichtes Stralsund wurde auch von mir bewiesen
durch Veröffentlichung des Briefes von Mutti vom 28. November 1989 zur Rückforderung des Eigentumes in Göhren und Baabe an die DDR-Behörden.
-Und die Veröffentlichung eines Anschreibens der Unabhängigen Kommission zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit -Stasi-Nachfolger in Rostock, die ihrerseits das Ur-Anschreiben von Mutti im Posteingang der Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit in Rostock gefunden hatte im Februar 1990.
Diese Kommission leitete das Schreiben an das MdI weiter.
-Ferner ein Schreiben des MdI, das im Frühjahr 1990 schriftlich an Mutti bestätigte, dass solange sich auf dem Hotelgrundstück in Göhren ein Ferienheim der Volkspolizei befinde, hier keine andere Nutzung erfolgen könne. Solange es nicht andere Gesetze gäbe.
Das Landgericht Stralsund, das dieses bisher e r s a t z l o s e Enteignungsurteil gegen
Liselotte Schmidt geb. Zobel und Herbert H. 1999 gefällt hatte, hat diese Unterlagen oder zumindest müssen die Unterlagen im Amt für „angeblich offene Vermögensfragen“ liegen. Dort hatten wir sie eingereicht!
Das Landgericht Stralsund hat vor dem ersatzlosen Enteignungsurteil von 1999
N i e m a l s bei der hier enteigneten Liselotte Schmidt Unterlagen angefordert und niemals diese auch nur einsehen wollen.
Alle Unterlagen aus dieser Zeit befinden sich in meinem Archiv.
Herr M. verstieg sich dann in die Behauptung und brüllte: „Ich will mal die Mutter von Herrn Schmidt anrufen, sie soll ihren Sohn mit einem Rohrstock kräftig durchprügeln, bei dem, was der hier alles über die Gemeinde Baabe und mich behauptet und ins Internet stellt.
Die weiteren Ausführungen von Herrn M. bezogen sich dann auf den „sogenannten Zobelhof“,
hier wohnte seit 1926 die Familie F.
In den 60er Jahren hatte die Familie F. ein NUTZUNGSRECHT erhalten, was durch eine Urkunde verbrieft ist.
Erst den Bemühungen der Familie F. ist es zu verdanken, dass das Haus nicht inzwischen zusammengebrochen ist. Es hat sich ursprünglich um eine
L E H M K A T E gehandelt, die erst von Familie F. mit Mauerwerk gefestigt wurde.
(gelogen, wie so vieles von Herrn M., Mutti führte hierzu einmal aus, dass an einem Fenster im Backstein die Jahreszahl 1680 ersichtlich sei, das war also schon zu der Zeit sichtbar, als die Familie Zobel auf ihrem eigenen Hof gewohnt hatte ca. 1924/25).
Wenn Familie F. diese Investitionen nicht getätigt hätte, wäre bei der Wendezeit nur ein Haufen Lehm und Stroh übrig geblieben. (Zitat Ende)
Die außerordentlichen Ausführungen des Herrn Bürgermeister M. waren nach ca. 10 Minuten beendet. Hierzu erhob er drastisch die Stimme, ich hatte den Eindruck er brüllte. So kann ich mir auch vorstellen, wie mein Halbbruder bei seiner persönlichen Vorsprache im April 1990 bei der Gemeinde Baabe von wem angebrüllt wurde, bevor er selbst laut wurde.
Er, M. habe sich am Wochenende die Arbeit gemacht, aus dem Internetbuch ca. 100 Seiten herauszudrucken. Es sei eine Unverschämtheit, ihn hier öffentlich anzugreifen. Schließlich habe er zu Wendezeiten erheblich unter Druck gestanden, alle, die Nutzungsrechte auf Grundstücken hatte, wollten sofort von ihm oder der Gemeinde kaufen und es habe ja das Modrow-Gesetz gegeben, nachdem verkauft werden könnte.
Nur Herrn Landrat K. E. von der CDU sei es zu verdanken, dass nicht weiter verkauft wurde. Dieser habe im Frühjahr 1991 entschieden, dass zunächst die Aktion Rose Grundstücke nicht mehr verkauft würden.
Viele Leute aus Baabe seien noch nach der Wende dazu gezwungen worden, ihre Grundstücke zu verkaufen, dahinter habe im Wesentlichen das Bundesvermögensamt gestanden, die Leute wurden erpresst, ihre Grundstücke für einige Tausend DM an das Bundesvermögensamt zu verkaufen, obwohl sie noch bis 31.12.1992 Anträge auf Rückgabe hätten stellen können.
Und diese Leute aus Baabe seien besonders benachteiligt, weil sie den tatsächlichen Wert der Grundstücke bei einem Verkauf besser dazu hätten verwenden können, ihre alten Häuser in Baabe zu sanieren, wozu sie bis heute kein Geld hätten.
Herr Schmidt gibt sich im Internet als „Schriftsteller“ aus , auch als der beliebteste Schriftsteller von Rügen das ist eine Unverschämtheit - eine Vermessenheit!
Im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Bürgermeister M. schlug Herr P. M., Gemeinderat von Baabe und SPD Vorsitzender Herrn M. vor:
Man sieht ja deutlich, dass es hier nur um persönliche Gegensätze von Herrn Schmidt mit Ihnen, Herrn M. handelt. Und den Schriftverkehr, den Sie hier angeführt haben, der geht ja schon sehr lange zurück. Es muß ja möglich sein, zwischen beiden Parteien, die sich hier unversöhnlich gegenüberstehen, eine Einigung und einen Ausgleich zu schaffen.
Hiervon wollte M. nichts wissen.
Er nahm dann aber Bezug auf meinen Öffentlichen Vortrag in Bergen zum Thema
50 Jahre Stasi Aktion Rose am 13. Februar 2003
den ich auf Einladung des Vorsitzenden des Gewerbevereins Bergen/Rügen vor ca. 70 Zuhörern im Benedixhaus am Marktplatz gehalten habe und zu dem neben Herrn Bürgermeister M., seine Frau und der ehemalige Verwaltungsleiter von Göhren, jetzt Mitarbeiter des Amtes Mönchgut-Granitz H.D. mit anwesend war.
Hier hat Herr Schmidt -er lächelte freundlich in meine Richtung- auch ausgeführt, dass
es keine reine Stasi-Aktion war, sondern eine Aktion des Innenministeriums der DDR und das nur auf Usedom eine Stasi-Einheit eingesetzt wurde, aber völlig daneben.
M. bezog sich dann auf eine Familie Th., wobei die Frau Th. aus Sellin zu Fuß nach Baabe zurückgekommen sei, vom Verhör, habe sich einen Koffer geholt und sei in der Kittelschürze nach Berlin geflüchtet. Diese Daten habe Herr M. jetzt bei seiner Forschungsarbeit bekommen.
Von einem SPD Amtsleiter von Baabe sei überliefert, dass er 1948 im Alter von 70 Jahren von der NKWD also noch zu SBZ Zeiten abgeholt und ins Zuchthaus nach Bautzen gebracht worden sei. Dort sei er 1952 im Januar verstorben. Es sei nur ein Paket mit blutiger Wäsche nach Baabe zurückgekommen. Auch diese Unterlagen habe er jetzt erst bekommen, weil er sich ja momentan mit der Geschichtsforschung von Baabe beschäftige.
Es kam dann eine allgemeine Diskussion wobei ein Herr hinter mir (man tuschelte, das sei der L. von der A.k., der mit Kühlungen zu tun habe) dann erklärte, wenn wirklich Unwahrheiten im Internet stünden, gäbe es ja die Möglichkeit Strafanzeige und eine Forderung auf Unterlassung zu stellen.
Die weitere Diskussion bezog sich dann auf Anfragen zum geplanten Ferienhausprojekt im ehemaligen Campingplatz von Baabe. Man wollte wissen, wie die Verträge gestaltet würden.
Herr M. führte aus, die Gemeindevertretung wolle sich hier nicht einmischen. Es müsse E i n e j u r i s t i s c h e P e r s o n gefunden werden, die eine Planung durchführe, zunächst sei ein Bebauungsplan erforderlich, der genehmigt werden müsse, dann sei die Frage des Abwassers noch nicht geklärt, aber damit wollte sich die Gemeinde Baabe nicht beschäftigen.
(Es handelt sich um eine zusätzliche Bettenkapazität für Baabe von 400 Betten)
Gegen 21 Uhr wurde die Sitzung, die um 19 Uhr begonnen hatte, beendet.
Als ich aus Baabe zurück war, bat ich den EDV-Fachmann, der das Internetbuch ins Netz gestellt hatte, den Internetzugang zu sperren, da ich mit die von M. monierten Passagen erst in Ruhe einmal durchlesen möchte. Hier kann dann ggf. noch geändert werden, falls er sich zu den einzelnen Punkten noch auslassen sollte.
Göhren, aufgeschrieben am 27.2.2003 21.45 Uhr
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