Polizeiaktion 1996
Erfahrungen
des als 5-wöchigem Kind zum "Wirtschaftsverbrecher der DDR"
erklärten Siegfried Schmidt nach der Rückkehr in das
Gebiet der ehemaligen DDR auf der Insel Rügen
Fallbeispiel:
Aushebelung des Grundgesetzes, willkürliche Durchsuchung meines
Privatwohnhauses durch die Polizei und das Hauptzollamt
Stralsund
obere Behörde: Oberfinanzdirektion Rostock,
Präsident: HERR SCHWARZ
Tatort: mein Privatwohnhaus,
Zobelhaus, Carlstraße 3A, 18586 Göhren/Rügen
Tatzeit:
22. Januar 1996 - 6 Jahre nach der "angeblichen Wende!"
WAS
SIND SCHWARZ - ARBEITER ?
Eine Behörde mit dem
Präsidenten namens SCHWARZ sandte ihre ARBEITER aus, um SCHWARZ
- ARBEITER im Privatwohnhaus des legendären Schriftstellers
Siegfried Schmidt im Ostseebad Göhren auf Rügen zu
erkunden.
Ich merke an: "Die Presse- und Meinungsfreiheit ist
in diesem unseren Lande mit dem Bundeskanzler Helmut Kohl noch nicht
abgeschafft, obwohl Regierungsabsichten kund getan wurden, die
Pressefreiheit abzuschaffen!"
Laut Landratsamt Rügen,
vertreten durch den stellvertretenden Landrat Dr. Udo Knapp von der
SPD wurde mir nach dem Staatsüberfall mitgeteilt, das Amt
Mönchgut-Granitz habe Meldungen an das Hauptzollamt Stralsund
und das Landratsamt Rügen veranlasst mit der Behauptung:
"Es
könnte sein, daß in einem der Häuser des Herrn
Schmidt SCHWARZ-ARBEITER beschäftigt sind!" - Das ist
nicht strafbar, es waren zwar keine SCHWARZ-ARBEITER da, aber man hat
es ja auch nicht ausdrücklich behauptet.
Nur die
übergeordneten Behörden sind dem Anzeigeerstatter auf den
Leim gegangen!
Man legt also eine größere Strecke
per PKW Großeinsatz zurück, das Hauptzollamt kommt aus dem
50 Kilometer entfernten Stralsund, die Polizei aus dem Nachbarort
Baabe (wo zu DDR-Zeiten die STAATSSICHERHEIT ihr Unwesen trieb).
Man
gabelt diverse bewaffnete Polizisten mit Handys auf - um dem Ganzen
einen Schick der geballten STAATSMACHT zu geben - und fährt nach
Göhren auf Rügen, um den berühmten, nach der "Wende"
zurückgekehrten Schriftsteller Siegfried Schmidt in seinem
Privatwohnhaus zu "b e s u c h e n".
Das
Privatwohnhaus wurde 1995 vom Amt für "offene"
Vermögensfragen ausschließlich als Wohnhaus übertragen
und ist seit dem als verschlossenes, der Öffentlichkeit nicht
zugängliches Privatwohnhaus genutzt.
Das letzte Buch
"STASI AKTION ROSE" war 1994 im Eigenverlag erschienen,
Druck im Hohenloher Druck- und Verlagshaus,
Gerabronn/Württemberg.
über ein benachbartes
Hotelgrundstück folgte eine STAATSAKTION, wie man sie wohl
während der DDR-ZEIT mehrfach gegen Andersdenkende durchgezogen
hat. Alles klappt wie geschmiert.
12 Beamte, einige davon
bewaffnet, einige wie bei der STASI-AKTION-ROSE in Zivil, nur einer
weist sich aus als Mitarbeiter des Hauptzollamtes Stralsund.
5
Einsatzfahrzeuge, teils mit Aufschrift ZOLL oder POLIZEI kamen zum
Einsatz gegen die Privatperson.
Die Carlstraße und die
Schulstraße, über die man das private Zobelhaus
erreicht,
wurden durch die Einsatzfahrzeuge der geballten Staatsmacht
blockiert.
Polizisten mit Handys patroullierten an der Carlstraße
und die Bevölkerung hatte den Eindruck:
"Die nächste
AKTION ROSE zur Enteignung zurückgekehrter politisch Verfolgter
und zurückgekehrter Eigentümer" läuft an.
über
ein benachbartes Hotelgrundstück, Carlstraße 3 und Späher
von der Carlstraße 4 erfolgt der übergriff auf das
Privathaus Carlstraße 3A, ein gänzlich unabhängiges
Grundstück weit ab von den Hotels in der Nachbarschaft. Der
bekannte Schriftsteller bewohnt sein Haus allein, 2 Mietwohnungen
sind vermietet, beide Mieter renovieren den letzten Schliff an ihren
Familienwohnungen. Der Rädelsführer der STAATSMACHT gibt
an: Wir wollen in Ihren Flachbau, dort wird gehämmert!
"Natürlich kann in meinem Wohnhaus gehämmert werden,
wen stört denn das? Wenn Sie mein Haus betreten wollen, brauchen
Sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl, sonst lasse ich Sie
nicht herein, schließlich habe
ich Sie nicht eingeladen!"
-
Der Rädelsführer gab an: "ENTWEDER LASSEN SIE UNS
FREIWILLIG IN IHR WOHNHAUS ODER SIE BEZAHLEN DM 50.000,-- AN DIE
STAATSKASSE!" (Nach der Hausrenovierung habe ich nicht mehr so
viel Geld.)
Um meine Haustür nicht aufschließen zu
müssen, ging ich zu einem der benachbarten Hotels und versuchte
von dort, meinen Anwalt zu erreichen. DAS TELEFON WAR BLOCKIERT!!
ZUSTÄNDE WIE IN DER Z O N E !!!
Nochmals
wurden DM 50.000,-- von mir gefordert.
"Ich lasse Sie jetzt
nur mit einer Anzeige bei der Polizei in mein Haus mit
dem Gegenstand: HAUSFRIEDENSBRUCH UND NÖTIGUNG!!!"
"Sie
können und anzeigen wie Sie sollen, wir haben die Polizei gleich
mitgebracht!"
Kaum hatte ich meine Haustür
aufgeschlossen, stürmten die Beamten auf meine Dachbodenleiter,
wo ich damit beschäftigt war, Dämmwolle auszulegen, denn
wir hatten immerhin 20 Grad untere Null, der Boden war bis zu 1,5o
Meter tief gefroren und ca. 180 Häuser in Göhren waren
durch Frost von der öffentlichen Wasserversorgung abgefroren, so
daß täglich die Feuerwehr 10 Liter Brauchwasser und 1o
Liter Trinkwasser brachte. Das Brauchwasser hatte ich neben mein
Toilettenbecken gestellt, um überhaupt spülen zu können
und nicht in den Garten gehen zu müssen.
1 Beamter stieg
auf meine Bodenleiter und leuchtete mit einer mitgebrachten
Taschenlampe den Kriechboden aus. Er kam wieder herunter.
Meine
beiden Mieter standen in meinem Wohnzimmer, einer die Bierdose in der
linken Hand, einer in der rechten Hand. Beide wurden nach ihren
Ausweisen und ihren "HANDWERKSKARTEN" befragt. Mich fragte
man nicht nach meiner HANDWERKSKARTE, obwohl meine Bücher über
4 Kontinente verteilt sind.
Meinen Personalausweis sollte ich
zeigen, den holte ich aus dem Wohnzimmerschrank. "Sie wohnen ja
wirklich hier!" rief erstaunt der Rädelsführer. "Wo
soll ich denn sonst wohnen, Sie stehen jetzt in meinem Wohnzimmer!"
- "So ein großes Wohnzimmer gibt es überhaupt nicht,
außerdem sind hier kaum Möbel!"
(Wie ich wohne
bleibt noch immer meiner Sache).
Man besichtigte die Toilette
und den Wassereimer daneben.
OFFENBAR HATTE DER ANSTIFTER, HERR
SCHWARZ NICHT DARÜBER INFORMIERT, DASS DIE WASSERLEITUNG IN
GÖHREN WEGEN 20 Grad minus ZUGEFROREN WAR. In einem späteren
Bericht LOG DER RÄDELSFÜHRER DANN ZUSAMMEN: Das Haus hatte
keine Heizung und keine Wasserversorgung!
Die Mietwohnungen
meiner beiden Mieter wurden besichtigt. Ich wartete seit 2 Wochen auf
die Lieferung der Innenfarbe, da ich mein Haus von innen geringfügig
renovieren wollte.
Nun wollte man noch den Keller sehen.
Logisch, wo hat ein Schriftsteller sein ARCHIV? Im Keller. 2 Beamte
stürmten mit Taschenlampen in die Tiefe. Ich hinterher und
machte Licht. "Warum machen Sie sich denn kein Licht?"
"Ach-
wir dachten, hier wäre kein Licht!" (So ein Blödsinn,
das Haus stand seit fast 4o Jahren, wie sollen denn die STASIS vom
Ministerium des Innern der DDR hier gehaust haben, die unser
Grundstück 38 Jahre bis 1991 besetzt hatten?)
Meine Akten
wurden besichtigt, meine Werkstatt, mein Holzkeller, Regale mit
Buchhaltungsbelegen. Was da wohl so interessant war, dass eine
Hausdurchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl durchgeführt
werden musste.
Enttäuscht kam der Rädelsführer
aus dem Keller zurück. Sie gingen wieder. Zogen ab und endlich
konnte ich wieder telefonieren. Die Telefonsperre war wohl aufgehoben
worden. Vergeblich schrieb mein Anwalt das Landratsamt Rügen an,
das erst Wochen nach dieser STAATSAKTION GEGEN MEIN PRIVATWOHNHAUS
UND MICH wieder eine Sprache fand.
Meine Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruch und Nötigung wurde von der Staatsanwaltschaft
Stralsund eingestellt. Was will man schon von einer ehemaligen
DDR-Behörde erwarten. Die haben eben noch keine Ahnung vom
"Rechts"-Staat, wenn sie 45 Jahre "Links-" Staat
gemacht haben.
3 Tage nach der Aktion SCHWARZ-ARBEITER kam der
Rädelsführer erneut mit einem 2. Herrn, der sich nicht
vorstellt und übergab eine Prüfungsverfügung. Demnach
sei man im Privatwohnhaus des weltbekannten Schriftsteller Siegfried
Schmidt auf der Suche nach SCHWARZ ARBEITERN gewesen.
Meine
Beschwerde unmittelbar nach der Durchsuchungsaktion der Behörde
des Herrn PRÄSIDENTEN DER OBERFINANZDIREKTION HERRN SCHWARZ
hatte offenbar Teilerfolg. Sonst wäre man sicherlich nach alter
DDR-Methode zur Tagesordnung übergegangen und hätte nicht
versucht, mein privates, der ÖFFENTLICHKEIT nicht zugängliches
Wohnhaus zum ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN HAUS zu erklären.
Im
September 1995 war durch eine Firma aus dem Nachbarort Middelhagen
eine Gas-Zentralheizungsanlage im Zobelhaus eingebaut worden. Durch
die enorme Kälte hatte ich vom September bis Februar ca. 5.000
Kubikmeter Erdgas verbraucht, damit meine Heizungs- und Wasseranlage
nicht einfror. Trotzdem behauptete das Hauptzollamt Stralsund später
in einem Rechtfertigungsversuch: Das Haus war weder beheizbar, noch
an eine Wasserleitung angeschlossen!
Die DDR-Altkader lügen
wie gedruckt und werden vom Bundesdeutschen Steuerzahler sicherlich
gut bezahlt, um solche Willkürakte gegen politisch verfolgte
Christen in Deutschland durchzuziehen.
1 Jahr später
schon hatten sich die Genossen etwas Neues ausgesucht und kamen mit
einem Richterlichen Durchsuchungsbefehl einer Richterin "Feger"
vom Amtsgericht Bergen. Angeblich sollte ich unter dem Namen "Willi
Plattes" einen Brief an den Landrat von Rügen geschrieben
haben, der es rechtfertigen würde, mein Wohnhaus und alle
Geschäftsräume zu durchsuchen.
So wurde mir von einer
Richterin, die ich überhaupt nicht kenne 1997 unterstellt, ich
würde "Geschäftsräume" in meiner Wohnung
unterhalten. Wieder nur ein Versuch, mittels unhaltbarer
Anschuldigungen einen unbescholtenen Bürger, der als Verfolgter
des DDR-REGIMES bekannt ist, nach alter Stasi-Methode zu
schikanieren.
Nach meinen Beschwerden wurde die Richterin vom
Amtsgericht Bergen zum Landgericht Stralsund weggelobt.
Meine
Eingaben an das Innenministerium in Schwerin, deren CDU Innenminister
Rudi Geil aus Speyer als PERSÖNLICHER FREUND VON KANZLER HELMUT
KOHL BEKANNT IST brachten nur dämliche Antworten aus dem
Innenministerium. Kurz darauf wurde auch dieser unhaltbar gewordene
Minister nach Berlin weggelobt.
Also, so geht das. Unhaltbare
Anschuldigungen gegen POLITISCH VERFOLGTE IM LAND, schon wird man als
Beamter oder Minister befördert.
Meine Antwort auf solche
"Aktionen" wäre: Sofortige Versetzung der
Verantwortlichen in den Ruhestand ohne Pensionsansprüche!
1992
lud mich der Bürgermeister von Baabe ein, an einer Öffentlichen
Gemeinderatssitzung in Baabe teilzunehmen. Dort sollte ich in der
Öffentlichkeit vortragen, wie ich mein geplantes Cafehaus auf
unserem wieder freigegebenen Bauplatz am Kurpark bauen sollte.
So
fuhr ich also nach Baabe und als der Bürgermeister mich bat zu
sprechen, trug ich vor, wo und wie das Cafehaus erbaut werden sollte.
Kaum, daß ich mit dem Vortrag zu Ende war, rief jemand von
hinten: "Der soll in Göhren bleiben, den wollen wir hier
nicht!"
Der Bürgermeister fuhr fort, er plane für
die Gemeinde Baabe, auf meinem Grundstück am Kurpark ein
Kurmittelhaus zu errichten.
Als ich ihn nach einigen Ausführungen
unterbrach und erklärte, daß man nicht mehr auf fremden
Grundstücken etwas bauen könne, was der Eigentümer
nicht wollte und ich wollte kein Kurmittelhaus auf meinem Grundstück
bauen lassen, sondern selbst ein Cafehaus bauen, brach der
Bürgermeister seinen Vortrag ab.
Das war also ca.1992.
Enteignung war wohl nicht mehr so leicht möglich, wie noch
wenige Monate zuvor. Schweigen im Walde.
Ca.1996 rief mich der
ehemalige Verwaltungsleiter von Göhren, H.D. im Zobelhaus an.
Ich hatte mich gerade aus dem Hotel zurückgezogen um das private
Zobelhaus zu sanieren. 1990 hatte dieser Verwaltungsleiter noch
mitgewirkt, das seit der Ausweisung unserer Familie beschlagnahmte
"Haus Heiderose" von meiner Schwester an Aktivisten der DDR
zu "verkaufen". Nun war er Amtsleiter ich glaube für
"Wirtschaftsförderung" im Amt Mönchgut-Granitz.
Plump
der telefonische Vortrag: "Wir wollen Ihr Grundstück am
Kurpark in Baabe enteignen und ein Parkhaus darauf bauen. Sie
brauchen auch nicht gegen die Windmühlenflügel anlaufen,
wir enteignen Sie trotzdem!"
Ich sagte ihm, Enteignungen
gingen nicht mehr so leicht, wie 1990 in Göhren gehandhabt.
Außerdem gab es für mein Grundstück am Kurpark seit
1924 einen gültigen Bebauungsplan und dieser sah hier ein
Geschäftshaus auch ein Cafe vor, aber kein Parkhaus. So gleich
machte ich ihm aber das Angebot, daß die Gemeinde Baabe mein
Grundstück zu einem reellen Marktpreis von mir kaufen könne,
wenn zunächst der seit der "Aktion Rose"
beschlagnahmte Zobelhof von meiner Mutter Liselotte v o l l s t
ä n d i g zurückgegeben würde. Hierin
eingeschlossen natürlich die Fl.Nr. 261, wo der Pächter
meiner Mutter seit 1926 wohnte. Dem Pächter hatte meine Mutter
vor Jahren ein kostenloses Wohnungsrecht für seine gesamte
Lebenszeit zugesichert, was er aber ablehnte, weil er "gekauft"
habe. Zwar nicht von meiner Mutter, aber von der Gemeinde Baabe.
Für
den Fall der vollständigen Rückgabe des Zobelhofes, Baujahr
des massiven Backsteinhauses aus dem Jahr 1680, bot ich der Gemeinde
Baabe auch die Möglichkeit eines Erbpachtvertrages für mein
Grundstück an Kurpark an.
Schriftverkehr wurde geführt,
die Gemeinde Baabe wollte dann aber nichts mehr davon
wissen.
Baupläne
Und nicht zuletzt habe ich von
1992 an bis ca. 2001 diverse Bauanträge für mein Grundstück
bei der Gemeinde Baabe eingereicht. Die Ablehnungsgründe waren
seltsam genug, gingen sie nun von der Gemeinde Baabe aus oder vom
Landratsamt Rügen. Das Gleichnis mit einem Hund würde hier
passen. Eingereicht wurden die Bauanträge aufgrund des gültigen
Bebauungsplanes von 1924, der mir vorliegt. Eingereicht werden mußte
in Baabe, zusammengearbeitet wurde dann mit dem Landratsamt Rügen.
Es bestand also immer ein Zusammenhang zwischen beiden Behörden.
Das Gleichnis mit dem Hund geht so: Man tritt einem Hund hinten auf
den Schwanz, dann jault er vorne. Der Zusammenhang, der Körper
des Hundes ist klar. Auch hier ist mir der Zusammenhang, das enge
Zusammenwirken der Behörden vom Amt Mönchgut und dem
Landratsamt Rügen klar.
Die Ablehnungen waren schon recht
kurios! Einmal hieß es "Außenbereich im
Innenbereich". Das Grundstück liegt zwar mitten im Ort,
aber eben doch diese seltsame Bezeichnung. Ich glaube 2001 habe ich
den letzten Bauantrag gestellt, der wieder abgelehnt wurde mit der
Behauptung, ich hätte wesentliche Fragen nicht beantwortet,
dabei habe ich alle 72 Fragen zur Bauordnung aus dem neuen, ab 1998
gültigen Bebauungsplan abgeschrieben und gleichzeitig dahinter
beantwortet. Der Sachbearbeiter vom Bauamt des Kreises Rügen,
Herr W. erklärte mir bei einer persönlichen Vorsprache:
"Außenbereich im Innenbereich heißt: Das Grundstück
ist zu groß, es müsste also zunächst geteilt werden
3163 qm" Aber wie teilen?
Das kostet bloß
wieder!
Steuerfestsetzung
Zu Beginn der 90er Jahre
sollte der Einheitswert neu festgelegt werden. 2 Mitarbeiter des
Finanzamtes Bergen machten einen Termin mit mir und mein
Steuerberater aus Türkheim in Bayern kam mit zum Termin. Erst
ließ die Sachbearbeiterin vom Finanzamt Bergen ihren Frust über
die
"Deutsche Einheit" an uns ab:
-Ich hätte
keine Deutsche Einheit gebraucht, ich wollte nie ins Ausland
reisen!
Der Einheitswert wurde dann von 1922 übernommen,
aus 20.600 Goldmark wurden 20.600,-- DM. Was mir zu hoch erschien,
denn schließlich war auf meinem Bauplatz inzwischen Wald
gewachsen und meine Bauanträge wurden jeweils unter
fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.
-Sie können ja
den qm für 15 Pfennig verkaufen, dann haben Sie für 1 Jahr
die Grundsteuer wieder heraus!
Nach dem dann neu
abgeschlossenen Flächennutzungsplan, der mir als
Grundstückseigentümer jeweils durch die Gemeinde Baabe
zugestellt wurde, sollte ich Wünsche oder Anträge
einreichen. Zusammen mit meinem Architekten machte ich diese auch,
was aber auch jedes mal von der Gemeinde Baabe abgelehnt wurde, habe
ich hier sogar schriftlich.
Um die Ansicht von der Kurpromenade
her nicht zu beeinträchtigen, wollte ich eine "Niederfuhrt"
(so hat es der Architekt wohl formuliert) hinter den Häusern in
den Boden einlassen, für Autoverkehr.
Abgelehnt!
Nach
dem Flächennutzungsplan sollten nun hier 4 Häuser errichtet
werden, 2 an der Kurpromenade, 2 am Brautsteg. Meine Bemühungen
wurde sogar offensichtlich unterstützt. Zunächst mußte
ich eine
Gewerbegenehmigung
für die geplanten
Ferienwohnungen anmelden. "Warum soll ein Gewerbe angemeldet
werden, wenn überhaupt nicht klar ist, ob ich diesmal die
Baugenehmigung bekomme?" -hier hatte dann auch wieder der Kreis
Rügen eine andere Meinung als die Gemeinde Baabe- Also mußte
ich ein "Gewerbe anmelden".
Dann bekam ich ein
"Befürwortungsschreiben des Landkreises Rügen"
für meinen touristischen Plan, in 4 Einfamilienhäusern
(Fertighäuser einer Bornholmer/Dänischen Firma) 8
Ferienwohnungen zur Gründung einer eigenen Existenz zu
bauen.
Dann mußte ich mit den Plänen und der
Befürwortung, der Gewerbeanmeldung und dem Finanzplan nach
Schwerin zum Wirtschaftsministerium fahren und die Unterlagen dort
abgeben. Dort angekommen, wurde mir in Schwerin gesagt: "Wenn
Sie vorher keinen Termin mit der Wirtschaftsförderung machen,
können Sie mit keinem Sachbearbeiter sprechen!" So gab ich
die Eingabe am Eingang ab und wartete.
Später bekam ich dann
sogar einen "Zuwendungsbescheid" über DM 100.000,--
zur Schaffung meiner eigenen Existenz und diesen Bescheid gab ich
dann im Bauamt ab.
Bald darauf folgte eine erneute "Ablehnung
des Bauantrages".
Ein Gemeinderat aus Göhren, der auch
in der Bauwirtschaft tätig ist, erklärte mir bald darauf,
er habe erfahren, daß man mir nicht gönne, 100.000,-- DM
verlorenen Zuschuß für meine eigene Existenz zu bekommen,
daher habe man den Bauplan abgelehnt.
Nun könnte ich
natürlich die Gemeinde Baabe auf Schadenersatz verklagen, auf
Genehmigung meiner Bauanträge verklagen, aber was soll das.
Jedenfalls werde ich n i c h t den qm für 15
Pfennige verkaufen um mir die Grundsteuern zu sparen.
Auch werde
ich nicht den Qm für 300,-- Euro an einen Gemeinderat von Baabe
verkaufen, der mir im Jahr 2001 diesen Vorschlag machte. "Das
wird teuer, der Kanal ist neu gelegt, da müssen Sie 25,-- Euro
pro Qm bezahlen für den Kanalanschluß!"
Selbst
Bangemachen durch einzelne Leute hat bisher nicht geholfen, daß
ich meinen Bauplatz bisher noch nicht aus lauter Angst vor
-Enteignungen
-Bebauung mit einem gemeinnützigen
Kurmittelhaus
-Bebauung mit einem Parkhaus
verkauft habe.
Solange ich kein Haus bauen darf, brauche ich auch keinen Kanal!
Die
neue Landrätin, Kerstin Kassner hat es erstmals 2001 erwirkt,
daß mir schriftlich mitgeteilt wurde, daß ich auf meinem
Grundstück bauen darf, wenn ich alle Bauvorschriften
einhalte.
Das ist doch einmal ein Vorteil.
Seit
1991 versucht die Gemeinde Ostseebad Baabe mein Erbteil aus dem
Nachlass meines Großvaters Reinhold Zobel am Kurpark in Baabe
an sich zu bringen. Vielleicht erfinden die Alt-Stasis aus Baabe
laufend etwas Neues, um mich zu zermürben. 11 Jahre Terror der
Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindebehörden haben gezeigt, daß
alle Willkürakte unsinnig sind, weil sie zu keinem Ergebnis
führen.
Noch 1990 verkaufte ein CDU Bürgermeister
von Baabe große Teile des Zobelhofes am Selliner See in Baabe,
ein weiterer Mitarbeiter der Gemeinde Göhren verkaufte 1990 das
Grundstück meiner Schwester, auf dem seit 1919 zufällig ihr
Haus steht an "AKTIVISTEN DER DDR" und der Bürgermeister
von Göhren trieb es besonders wild und verkaufte noch 1994 2
Grundstücke meiner Schwester, die überhaupt nicht enteignet
sind an eine "GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT AUS WIESBADEN"
DEREN PRÄSIDENT ANGEBLICH EIN GUTER FREUND VON HELMUT KOHL SEI.
Die
Unmöglichkeit der Verfügung über unser beschlagnahmtes
aber nicht enteignetes Eigentum wird hier nachgewiesen
Der
Staatsanwalt Winckelmann aus Schwerin teilte uns im Juli 1991
schriftlich mit, daß bis dato keine Enteignung der Aktion Rose
Opfer erfolgt sei, weil zu einer Enteignung immer ein Urteil
vorliegen müsse. Ein solche liege aber nicht vor, weder
für:
-Liselotte Schmidt
-Regina Hörnlein
-Herbert
Hörnlein
Auch konnten wir ja beglaubigte Grundbuchauszüge
aus dem Zentralarchiv in Barby beibringen und dem "Amt für
offene Vermögensfragen" in Bergen vorlegen, nach denen noch
alle Eigentümer als Eigentümer in Abt. I des Grundbuches
eingetragen waren, auch sind keinerlei Hypothekenbelastungen oder
Zwangshypotheken der DDR aufgenommen und in den Grundbüchern
eingetragen worden. Es kann also auch keine "Überschuldung"
der Anwesen erfolgt sein, auf Grund derer dann ein "Zwangsverkauf"
stattgefunden haben kann.
Insofern werteten wir alle dieses
aufklärende Schreiben der Staatsanwaltschaft Schwerin so, daß
ein Zwangsverkauf, selbst wenn er vor oder nach der "Wende"
aus dem Eigentum der politisch verfolgten Gesamtfamilie
Zobel/Hörnlein/Schmidt erfolgt sein sollte, überhaupt nicht
möglich war.
All unsere Bemühungen waren jeweils
auch auf "Ausgleich" mit der Gegenseite gerichtet. So bot
meine Mutter der Pächterfamilie des Zobelhofes in Baabe auch ein
"kostenloses lebenslanges Wohnungsrecht" auf dem Hof an,
was aber vom Pächter großzügig abgelehnt wurde. Er
hätte ja "gekauft".
Wenn aber, und so lesen wir
es aus den Zeilen der Staatsanwaltschaft Schwerin, bis zum Juli 1991
überhaupt keine Enteignung erfolgt ist, so kann überhaupt
niemand "Eigentum" erwerben, ohne daß der rechtmäßige
Eigentümer aus den Familien Zobel/Hörnlein/Schmidt einem
solchen Eigentumsübertrag zustimmt. Denn jetzt gilt ja wieder,
vermutlich seit dem 3. Oktober 1990, das BGB und danach kann ein
Eigentumsübergang nur dann erfolgen, wenn
1.) Einigung
zwischen Eigentümer und Käufer
2.) Übergabe vom
Eigentümer a n den Käufer
3.)
Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist
In den Grundbüchern
aus Barby standen noch die Aktion-Rose-Opfer.
Insofern kann
niemand "redlich" das Eigentum der politisch verfolgten
Familie außerhalb des BGB erlangt haben.
Und genau
diesen Grundsatz haben wir bei allen Schriftsätzen und
Begegnungen mit Behörden und Person verfolgt entsprechend den
Eigentumsgrundsätzen des Römischen Rechtes, wie es in ganz
Europa seit über 2000 Jahren zur Anwendung kommt.
Ich als
im Rechtsstaat Deutschland aufgewachsener Bürger stehe auf dem
Standpunkt,
daß a l l e
Verfügungen durch andere, als die im Grundbuch
eingetragenen
Eigentümer r e c h t s s t a a t s w i d r i g
sind und
" versuchte " Verfügungen aus unserem
Eigentum s t r a f b a r sein müssen!!
Gegen
diesen meinen Grundsatz sprach sich aber einer derer aus, der ab 1990
noch aktiv als politisch Verantwortlicher auf der Insel Rügen
versuchte, trotzdem das Eigentum der politisch verfolgten Familie
Zobel/Hörnlein/Schmidt an andere zu
" V E R K A U F E N
"
und zwar gezielt gegen den Willen der Eigentümerfamilie
Zobel/Hörnlein/Schmidt, lange nach der Rückforderung bzw.
Aufforderung zur Freigabe ab 28. November 1989, persönlich und
mündlich in Göhren und Baabe nochmals bei den
Gemeindeverwaltungen im April/Mai 1990 und schriftlich ja ohnehin
mehrfach 1990.
Diese "versuchten" Verkäufe,
wollen wir sie einmal so benennen, sind bis heute, im Jahr 2003 noch
nicht vollständig wieder aufgehoben worden und behindern noch
immer das einheitliche Recht in Deutschland, ja eigentlich das
UNVERLETZLICHKEITS RECHT VON EIGENTUM.
Die Täter, die
noch nach der "Wende" versuchten, das Eigentum der
politisch verfolgten Familie zu verhökern, weit unter dem Wert,
gegen den Willen der rechtmäßigen Eigentümer, sind
sich nach ihrem Auftreten angeblich keiner Schuld bewußt, hier
falsch gehandelt zu haben.
Frech und dreist, so als
bestünde der Unrechtsstaat DDR weiter, so als wäre die
"AKTION ROSE MIT DEPORTATION UND ZWANGSAUSWEISUNG DER EIGENTÜMER
-RECHTMÄSSIG" versucht die Deutsche Justiz einfach zur
Tagesordnung überzugehen.
Daß Leute, die ab 1990 im
Öffentlichen Dienst fremdes Eigentum verkauften, noch heute im
Amt sind und nicht von der "rechtsstaatlichen Justiz" zur
Verantwortung gezogen werden, und nicht "Schadenersatz"
leisten müssen, wie es das
STAATSHAFTUNGSGESETZ
vorschreibt,
bis heute nicht einmal durch die Gemeinden/Stadt zu haften ist, bei
denen diese Mitarbeiter arbeiteten, gezielt hier n a c h
w e i s l i c h nicht enteignetes und im Grundbuch
noch eingetragenes "Aktionrose-Eigentum" verkauften, sollte
jedem Leser und jedem rechtsstaatlich Denkenden weltweit zu Denken
geben.
Als klärende Anlage füge ich ein 3 seitiges
Schreiben der Staatsanwaltschaft Schwerin bei, damit jeder
Interessierte die Grundlage unseres Denkens und Handelns
nachvollziehen kann.
Siegfried Schmidt
Anlage: >>>
Schreiben der Staatsanwalt Schwerin von 1991 <<<
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